3. Frage: Welche Storno-Bedingung ist für dich/euch nach dieser Frist das absolute Minimum, um deine Chance zu erhöhen, für Events in der zweiten Jahreshälfte 2020 gebucht zu werden?

3. Frage: Welche Storno-Bedingung ist für dich/euch nach dieser Frist das absolute Minimum, um deine Chance zu erhöhen, für Events in der zweiten Jahreshälfte 2020 gebucht zu werden?
3. Frage: Welche Storno-Bedingung ist für dich/euch nach dieser Frist das absolute Minimum, um deine Chance zu erhöhen, für Events in der zweiten Jahreshälfte 2020 gebucht zu werden?
Persönlich Gedanken: • Stornogebühren sind gestaffelt nach Abstand zum Veranstaltungstermin. • 50 % ist in Ordnung da keiner schuld ist. • 50 % sind in Ordnung. • Entfällt, da ich keine kostenfreie Stornierung gewähre. • Zu hohe Stornogebühren sind dem Auftraggeber nicht zumutbar. • Absprache mit Veranstalter. • Siehe oben! • Völlig abhängig von der Vorarbeit und den bis dahin entstandenen Kosten. Prozentual 5-50% • Planungsleistungen rechne ich voll ab. Rest ohen Stornogebühr. • Wenn Stornogebühren, dann nur bei öffentlichen, bzw. kommunalen, aber nie bei privaten Veranstaltern. • Stornogebühren müssen den tatsächlichen Arbeitsaufwand sowie einen Gewinnausfall abbilden. • Von Fall zu Fall. • Keine Ahnung. Es wäre fantastisch, wenn die Veranstalter sich auf irgendeine stornogebuhr einlassen. • Wenn Veranstalter auf anderen Termin verschoben wird und ich Zeit habe, dann keine Stornogebühr. • Wir hoffen auf ein Entgegenkommen unserer Kunden, dass Sie 50% übernehmen. • Null sowieso bei höherer Gewalt, sonst Ermessensspielraum!. • Wir erheben in dieser Ausnahme Situation keine Storno Gebühren. • Je nach Kunde und ob ganz abgesagt oder nur Verschoben, 0 - 20 % Gebühren. • Meine AGB regelt das schon seit Jahren. • Kein Storno möglich, feste Verschiebung oder Gutschein mit einem Jahr Gültigkeit. • Ich kann von einem Veranstalter, der selber leidet, nichts verlangen, sonst engagiert er mich nicht mehr. • Aufgrund Corona 2 Wochen Storno - ab 10 Werktage 100% als Caterer. • Kein Veranstalter abgesagter Veranstaltungen wird eine Storno-Gebühr akzeptieren. • Hat der Kunde gebucht + es ist keine höhere Gewalt, sollte Storno bezahlt werden. Kulanz geht aber. • Das wirtschaftliche Risiko einer Veranstaltung darf nicht auf die Künstler abgewälzt werden! • ... weil höhere Gewalt. • Sollte immer noch eine Pandemie sein halte ich Stornokosten für schwierig. • Wenn es möglich ist Veranstaltungen durchzuführen, gelten die vertraglichen Stornobedingungen. • Sollte abhängig von Stornozeitpunkt und Auftragsumme sein und teilweise bei ReBooking angerechnet werden. • Wird bei Verschiebung ggf. angerechnet. • Die Storno-Gebühr muss die entstandenen Kosten (Anreise, Hotel) decken, die nicht umgebucht werden können. • Keine Stornogebühr, wenn das Event nicht durchgeführt werden DARF. • Weiß ich nicht. • Die Veranstalter sind unsere Arbeitgeber ohne Veranstalter keine Auftritte. • Ein tragbares Ergebnis für beide. • Termin verschieben. • Weil ich nur bezahlt werden möchte, wenn ich dafür Leistung bringe. • Das hängt von den
Vorleistungen ab. Wenn zB Speditionen Gebühren verlangen müssen wir sie weitergebe. • Ratlos. • Kleine Stornogebühr, aber Anrechnung bei Verlegung oder Neubuchung! • Während einer Pandemie muss man Verständnis haben für die Finanziellen Probleme des Veranstalters. • Corona ist höhere Gewalt, dafür kann der Veranstalter nichts. • Gleicher Vertrag für 2021 & ca. 20% Abstandszahlung für 2020 bei VA-Verbot kein Geld. • Ich ändere meine Verträge: Jede Absage durch den Veranstalter wg. höherer Gewalt 50% Ausfallgage. • Stornierungen sollte man mit einplanen. • Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten müssen abgedeckt sein. • Das hängt von Art und Aufwand der Veranstaltung ab, sowie davon, wie häufig dieser Kunde bei uns ist • Für neue Buchungen würde ich eine Anzahlung von 25% anbieten, welche bei Absage verfällt. • Tatsächlich sind die meisten Kunden "Dauerkunden", denen keine Stornogebühren berechnet werden. • Das muss flexibel gehandhabt werden. • Ich verstehe die Frage für Locations nicht, wir buchen Künstler, werden aber nicht selbst gebucht. • 10 % Stornogebühr / wird bei Neubeauftragung der gleichen VA in Abzug gebracht • Kein Event und Auftraggeber ist gleich, darum würden wir von Fall zu Fall entscheiden. • 30-50%. Wir bekommen keine staatliche Soforthilfe. Die Stornokosten decken teilweise unsere Kosten. • Die Storno-Gebühr muss die tatsächlich angefallenen (Personal-/Planungs-) Kosten decken. • Das würde ich versuchen, individuell zu vereinbahren. • Es gilt höhere Gewalt. Das steht in allen Verträgen. • Ich würde keine Stornogebühr berechnen, sondern den Termin auf das nächste Jahr verschieben lassen. • Eine Anrechnung von Stornogebühren auf eine gleichwertige Veranstaltung innerhalb von 12/18 Monaten. • Ich denke, wenn Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen, ist das höhere Gewalt. • Entscheidung richtet sich nach dem Grund des Stornos. • Wir tauschen Karten sofern möglich nur in Gutscheine um. • Niemand unter Druck setzen. Die Lge ist für jeden nicht planbar. • Wenn Kunde und wir verschieben können, dann keine Gebühr. Wenn ersatzlos gestrichen dann über 80%. • Wenn verschoben wird berechenen wir keine Stornogebühr. Bei Absage mindestens 20%. • Bei uns geht nur 100 % Stornogebühr. • Die Stornogebühr liegt wie immer bei 100% Wochenenden sind rar und ich binde mich mit einer Zusage.

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