3. Frage: Welche Storno-Bedingung ist für dich/euch nach dieser Frist das absolute Minimum, um deine Chance zu erhöhen, für Events in der zweiten Jahreshälfte 2020 gebucht zu werden?
Persönlich Gedanken:
• Stornogebühren sind gestaffelt nach Abstand zum Veranstaltungstermin.
• 50 % ist in Ordnung da keiner schuld ist.
• 50 % sind in Ordnung.
• Entfällt, da ich keine kostenfreie Stornierung gewähre.
• Zu hohe Stornogebühren sind dem Auftraggeber nicht zumutbar.
• Absprache mit Veranstalter.
• Siehe oben!
• Völlig abhängig von der Vorarbeit und den bis dahin entstandenen Kosten. Prozentual 5-50%
• Planungsleistungen rechne ich voll ab. Rest ohen Stornogebühr.
• Wenn Stornogebühren, dann nur bei öffentlichen, bzw. kommunalen, aber nie bei privaten Veranstaltern.
• Stornogebühren müssen den tatsächlichen Arbeitsaufwand sowie einen Gewinnausfall abbilden.
• Von Fall zu Fall.
• Keine Ahnung. Es wäre fantastisch, wenn die Veranstalter sich auf irgendeine stornogebuhr einlassen.
• Wenn Veranstalter auf anderen Termin verschoben wird und ich Zeit habe, dann keine Stornogebühr.
• Wir hoffen auf ein Entgegenkommen unserer Kunden, dass Sie 50% übernehmen.
• Null sowieso bei höherer Gewalt, sonst Ermessensspielraum!.
• Wir erheben in dieser Ausnahme Situation keine Storno Gebühren.
• Je nach Kunde und ob ganz abgesagt oder nur Verschoben, 0 - 20 % Gebühren.
• Meine AGB regelt das schon seit Jahren.
• Kein Storno möglich, feste Verschiebung oder Gutschein mit einem Jahr Gültigkeit.
• Ich kann von einem Veranstalter, der selber leidet, nichts verlangen, sonst engagiert er mich nicht mehr.
• Aufgrund Corona 2 Wochen Storno - ab 10 Werktage 100% als Caterer.
• Kein Veranstalter abgesagter Veranstaltungen wird eine Storno-Gebühr akzeptieren.
• Hat der Kunde gebucht + es ist keine höhere Gewalt, sollte Storno bezahlt werden. Kulanz geht aber.
• Das wirtschaftliche Risiko einer Veranstaltung darf nicht auf die Künstler abgewälzt werden!
• ... weil höhere Gewalt.
• Sollte immer noch eine Pandemie sein halte ich Stornokosten für schwierig.
• Wenn es möglich ist Veranstaltungen durchzuführen, gelten die vertraglichen Stornobedingungen.
• Sollte abhängig von Stornozeitpunkt und Auftragsumme sein und teilweise bei ReBooking angerechnet werden.
• Wird bei Verschiebung ggf. angerechnet.
• Die Storno-Gebühr muss die entstandenen Kosten (Anreise, Hotel) decken, die nicht umgebucht werden können.
• Keine Stornogebühr, wenn das Event nicht durchgeführt werden DARF.
• Weiß ich nicht.
• Die Veranstalter sind unsere Arbeitgeber ohne Veranstalter keine Auftritte.
• Ein tragbares Ergebnis für beide.
• Termin verschieben.
• Weil ich nur bezahlt werden möchte, wenn ich dafür Leistung bringe.
• Das hängt von den
Vorleistungen ab. Wenn zB Speditionen Gebühren verlangen müssen wir sie weitergebe.
• Ratlos.
• Kleine Stornogebühr, aber Anrechnung bei Verlegung oder Neubuchung!
• Während einer Pandemie muss man Verständnis haben für die Finanziellen Probleme des Veranstalters.
• Corona ist höhere Gewalt, dafür kann der Veranstalter nichts.
• Gleicher Vertrag für 2021 & ca. 20% Abstandszahlung für 2020 bei VA-Verbot kein Geld.
• Ich ändere meine Verträge: Jede Absage durch den Veranstalter wg. höherer Gewalt 50% Ausfallgage.
• Stornierungen sollte man mit einplanen.
• Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten müssen abgedeckt sein.
• Das hängt von Art und Aufwand der Veranstaltung ab, sowie davon, wie häufig dieser Kunde bei uns ist
• Für neue Buchungen würde ich eine Anzahlung von 25% anbieten, welche bei Absage verfällt.
• Tatsächlich sind die meisten Kunden "Dauerkunden", denen keine Stornogebühren berechnet werden.
• Das muss flexibel gehandhabt werden.
• Ich verstehe die Frage für Locations nicht, wir buchen Künstler, werden aber nicht selbst gebucht.
• 10 % Stornogebühr / wird bei Neubeauftragung der gleichen VA in Abzug gebracht
• Kein Event und Auftraggeber ist gleich, darum würden wir von Fall zu Fall entscheiden.
• 30-50%. Wir bekommen keine staatliche Soforthilfe. Die Stornokosten decken teilweise unsere Kosten.
• Die Storno-Gebühr muss die tatsächlich angefallenen (Personal-/Planungs-) Kosten decken.
• Das würde ich versuchen, individuell zu vereinbahren.
• Es gilt höhere Gewalt. Das steht in allen Verträgen.
• Ich würde keine Stornogebühr berechnen, sondern den Termin auf das nächste Jahr verschieben lassen.
• Eine Anrechnung von Stornogebühren auf eine gleichwertige Veranstaltung innerhalb von 12/18 Monaten.
• Ich denke, wenn Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen, ist das höhere Gewalt.
• Entscheidung richtet sich nach dem Grund des Stornos.
• Wir tauschen Karten sofern möglich nur in Gutscheine um.
• Niemand unter Druck setzen. Die Lge ist für jeden nicht planbar.
• Wenn Kunde und wir verschieben können, dann keine Gebühr. Wenn ersatzlos gestrichen dann über 80%.
• Wenn verschoben wird berechenen wir keine Stornogebühr. Bei Absage mindestens 20%.
• Bei uns geht nur 100 % Stornogebühr.
• Die Stornogebühr liegt wie immer bei 100% Wochenenden sind rar und ich binde mich mit einer Zusage.