2. Frage: Bis zu wie vielen Wochen vor der Veranstaltung könntest du/ihr in dieser Ausnahmesituation eine kostenfreie Stornierung gewähren?
Persönliche Gedanken:
•Jederzeit mit Option auf Verlegung anstelle Storno.
• Wir versuchen alle Stornierungen zu vermeiden und besser zu verschieben wegen der Planungssicherheit.
• Nicht relevant.
• Sobald der Veranstalter den Vertrag unterzeichnet hat er 50% zu zahlen oder einen Ersatztermin.
• Stornierung heißt Totalverlust unserer Vorbereitungsarbeit, können wir nicht kostenfrei gewähren.
• Ein kürzerer Zeitraum scheint mir unrealistisch...
• Das muss ich individuell je nach Kunden, allgemeiner und besonderer Situation aushandeln.
• Jemand, der mich bucht würde bei einer Stornierung keinen Termin besetzt haben, den ein andrer hätte.
• AGB sind 8 Wochen, allerdings kann hier teilweise höhere Gewalt gelten imho
• Die meisten Konzerte werden ja verschoben. Manchmal sind Teilzahlungen möglich. Gagenvorauszahlungen.
• Es gelten die AGB der Location, dann alles von Fall zu Fall betrachten, Anrechnung bei Neubuchung.
• Ich gewähre wenn irgend möglich keine kostenfreie Stornierung. Sonst: Verschiebung.
• Eine kostenfreie Stornierung hängt vom Verhältnis zum Vertragspartner ab.
• Aus der Sicht eines Künstlers: man kann nicht das ganze Risiko auf die Künstler abwelzen!
• Hängt von Fördergeldern und Absprachen mit dem Veranstalter ab.
• Künstler und Veranstalter müssen zusammenarbeiten!
• Man sollte mit dem Kunden eine für beide Seiten gute Lösung finden. Z.B, Kostenlose Verschiebung.
• Als Vermittlerin abhängig von meinen Dienstleistern... meist keine kostenfreie Stornierung möglich..
• Kostenfreie Stornierung nur, wenn die Veranstaltung lt. Regierung abgesagt werden muss.
• In diesen Zeiten machen Strornofristen keinen Sinn, da Niemand weiß ab wann wieder Verbote erlassen.
• Die Stornozeit hängt von der Art (Inhalt, Marketing, Kosten Location ...der VA) ab!!
• Wir haben in dieser besonderen Situation beschlossen keine Storno Gebühren zu beheben.
• Keine Gratis-Storno: Statt Rückzahlung und Anzahlung sollten Gutscheine verpflichtende Lösung werden!
• Bis 6 Wochen vorher kostenfrei, bei einer Verschiebung auf 2021 Kostenfrei.
• Ist von Kunde zu Kunde verschieden; bei Stammkunden verrechnen wir keine Stornogebühren.
• Sollte individuell erfolgen je nach Kunde und Umfang.
• Beide Seiten tragen das gleiche Risiko daher keine Stornogebühren notwendig.
• Jederzeit, da Kunde soll wieder kommen.
• Die Stornierung wird immer kostenfrei sein, da es "höhere Gewalt" ist! Kein Rechtsanspruch!
• Jederzeit, sofern bis dahin erbrachte Leistungen bezahlt werden.
• Bei bestehen einer Behördlichen Verfügung ist das Storno kostenfrei.
• Je nach Auftragssumme max. 6 Wochen vorher.
• Leistungen die erbracht sind müssen auch berechnet werden, kein entgangener Gewinn etc.
• Nur wenn es sich um eine auferlegte staatliche Regelung handelt.
• In dieser Situation werden für die Terminverlegungen & -absagen keine Stornogebühr berechnen.
• 10% Stornierung in jedem Fall wg. Corona - wird bei Nachholen innerhalb 6 Monaten verrechnet.
• Habe ich eine Wahl, ohne die Kunden zu verlieren?
• Wir stellen die bis zum Storno erbrachten Leistungen in Rechnung.
• Stornogebühren in der Branche bei Berlin, viele Veranstalter kõnnen das gar nicht.
• Idiotischsten Frage Höhere Gewalt ist
durch das Gesetz geregelt 0 Bezahlung.
• Komplett überfragt.
• Sobald höhere Gewalt im Spiel ist, kann man mögen was man will....dann wird storniert.
• Es gab bisher nie Stornierungen, sodass ich den Kunden nun keine Stornogebühren zumuten würde.
• Wenn wegen höherer Gewalt storniert wird, habe ich keinen Einfluss darauf!
• Umgekehrt wie normal. Kurzfristig, wenn es akut Sinn macht, langfristig "vorsichtshalber" = NoGo
• Das Eiswägele verlangt keine Storno-Gebühren. Das kann ich meinen Kunden nicht antun!
• Da die Stornierungen in der 1. Jahreshälfte zu 100% ohne Ausfall statt fanden, kein Spielraum mehr.
• Da alles abgesagt wurde, stellt sich diese Frage nicht. Man ist froh wenn überhaupt etwas läuft.
• Ich improvisiere gerade, keine Ahnung. Höhere Gewalt hatte ich bislang noch nie.
• Veranstalter und Künstler/Dienstleister/etc. sollten in dieser Ausnahmestuation einem Strang ziehen.
• Je nach finanzieller Situation des Veranstalters.
• Als Musiker muss ich flexibel reagieren und vorausplanen können.
• Jeder Veranstalter soll mit mir am Telefon eine Lösung finden (Nachholtermin, Ausfallgage).
• Wenn die Veranstaltung verschoben wird, dann berechne ich kein Storno, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
• Wenn es sich um höhere Gewalt handelt bleibt mir nichts anderes übrig.
• Je nach Fall 0-80% mit oder ohne Verschiebungsvereinbarung.
• Bis zu 12 Wochen vorher.
• Das muss flexibel gehandhabt werden.
• Bei Spielverbot immer.
• Pandemie wird als höhere Gewalt gewertet, aber wir wären froh um etwas Stornosicherheit.
• Wir rechnen für die Dauer von Corona die vollen Stornokosten auf den Nachhholtermin 2020 an.
• Lieber vorher Stornobetrag festlegen.
• Kostenfrei bei behördlicher Absage, ansonsten bei Verschiebung der Veranstaltung.
• Da es hier höhere Gewalt gilt, macht die Frage keinen sinn. Auftritt verboten, keine Gage
• Kostenfreie Stornierung nur wenn ein gesetzliches Veranstaltungsverbot besteht. Ansonsten 50%
• Mit der Begründung "höhere Gewalt" gab es bis jetzt keine Ausfallgage.
• Unterschiedlich: Engagement für einen späteren Zeitpunkt ->kulant. Absage wegen Verbot -> kulant
• Ich würde telefonisch einen Ersatztermin irgendwann vereinbaren!
• Zur Zeit richtiet sich die Stornierung nach den ABBs- vertraglichen Regelungen.
• Eine gute Kundenbindung ist mir wichtig, wenn der Termin nachgeholt wird ohne Stornogebühr.
• Ich gewähre eine kostenfrei Stornierung in dieser Ausnahmesituation komplett.
• Ist das nicht höhere Gewalt?
• Absagen wg. Pandemie = höhere Gewalt = keine Gage. Ansonsten Planungsunsicherheit = Hauptproblem!
• Behördliche Anordung, sonst Absprache mit dem Veranstalterund gütige Einigung
• Kostenfreie Stornierungen nur, wenn Verschieben möglich ist. Bei Stammkunden aber Ausnahmen.
• Normal keine kostenfreie Stornierung. Jeder Fall wir einzeln geprüft
• Bis 24 Stunden und ich hoffe der Kunde möchte mich nächstes Jahr buchen.
• Solange behördliche Verbote existieren, muss ja nicht mal abgesagt werden.