2. Frage: Bis zu wie vielen Wochen vor der Veranstaltung könntest du/ihr in dieser Ausnahmesituation eine kostenfreie Stornierung gewähren?

2. Frage: Bis zu wie vielen Wochen vor der Veranstaltung könntest du/ihr in dieser Ausnahmesituation eine kostenfreie Stornierung gewähren?
2. Frage: Bis zu wie vielen Wochen vor der Veranstaltung könntest du/ihr in dieser Ausnahmesituation eine kostenfreie Stornierung gewähren?
Persönliche Gedanken: •Jederzeit mit Option auf Verlegung anstelle Storno. • Wir versuchen alle Stornierungen zu vermeiden und besser zu verschieben wegen der Planungssicherheit. • Nicht relevant. • Sobald der Veranstalter den Vertrag unterzeichnet hat er 50% zu zahlen oder einen Ersatztermin. • Stornierung heißt Totalverlust unserer Vorbereitungsarbeit, können wir nicht kostenfrei gewähren. • Ein kürzerer Zeitraum scheint mir unrealistisch... • Das muss ich individuell je nach Kunden, allgemeiner und besonderer Situation aushandeln. • Jemand, der mich bucht würde bei einer Stornierung keinen Termin besetzt haben, den ein andrer hätte. • AGB sind 8 Wochen, allerdings kann hier teilweise höhere Gewalt gelten imho • Die meisten Konzerte werden ja verschoben. Manchmal sind Teilzahlungen möglich. Gagenvorauszahlungen. • Es gelten die AGB der Location, dann alles von Fall zu Fall betrachten, Anrechnung bei Neubuchung. • Ich gewähre wenn irgend möglich keine kostenfreie Stornierung. Sonst: Verschiebung. • Eine kostenfreie Stornierung hängt vom Verhältnis zum Vertragspartner ab. • Aus der Sicht eines Künstlers: man kann nicht das ganze Risiko auf die Künstler abwelzen! • Hängt von Fördergeldern und Absprachen mit dem Veranstalter ab. • Künstler und Veranstalter müssen zusammenarbeiten! • Man sollte mit dem Kunden eine für beide Seiten gute Lösung finden. Z.B, Kostenlose Verschiebung. • Als Vermittlerin abhängig von meinen Dienstleistern... meist keine kostenfreie Stornierung möglich.. • Kostenfreie Stornierung nur, wenn die Veranstaltung lt. Regierung abgesagt werden muss. • In diesen Zeiten machen Strornofristen keinen Sinn, da Niemand weiß ab wann wieder Verbote erlassen. • Die Stornozeit hängt von der Art (Inhalt, Marketing, Kosten Location ...der VA) ab!! • Wir haben in dieser besonderen Situation beschlossen keine Storno Gebühren zu beheben. • Keine Gratis-Storno: Statt Rückzahlung und Anzahlung sollten Gutscheine verpflichtende Lösung werden! • Bis 6 Wochen vorher kostenfrei, bei einer Verschiebung auf 2021 Kostenfrei. • Ist von Kunde zu Kunde verschieden; bei Stammkunden verrechnen wir keine Stornogebühren. • Sollte individuell erfolgen je nach Kunde und Umfang. • Beide Seiten tragen das gleiche Risiko daher keine Stornogebühren notwendig. • Jederzeit, da Kunde soll wieder kommen. • Die Stornierung wird immer kostenfrei sein, da es "höhere Gewalt" ist! Kein Rechtsanspruch! • Jederzeit, sofern bis dahin erbrachte Leistungen bezahlt werden. • Bei bestehen einer Behördlichen Verfügung ist das Storno kostenfrei. • Je nach Auftragssumme max. 6 Wochen vorher. • Leistungen die erbracht sind müssen auch berechnet werden, kein entgangener Gewinn etc. • Nur wenn es sich um eine auferlegte staatliche Regelung handelt. • In dieser Situation werden für die Terminverlegungen & -absagen keine Stornogebühr berechnen. • 10% Stornierung in jedem Fall wg. Corona - wird bei Nachholen innerhalb 6 Monaten verrechnet. • Habe ich eine Wahl, ohne die Kunden zu verlieren? • Wir stellen die bis zum Storno erbrachten Leistungen in Rechnung. • Stornogebühren in der Branche bei Berlin, viele Veranstalter kõnnen das gar nicht. • Idiotischsten Frage Höhere Gewalt ist
durch das Gesetz geregelt 0 Bezahlung. • Komplett überfragt. • Sobald höhere Gewalt im Spiel ist, kann man mögen was man will....dann wird storniert. • Es gab bisher nie Stornierungen, sodass ich den Kunden nun keine Stornogebühren zumuten würde. • Wenn wegen höherer Gewalt storniert wird, habe ich keinen Einfluss darauf! • Umgekehrt wie normal. Kurzfristig, wenn es akut Sinn macht, langfristig "vorsichtshalber" = NoGo • Das Eiswägele verlangt keine Storno-Gebühren. Das kann ich meinen Kunden nicht antun! • Da die Stornierungen in der 1. Jahreshälfte zu 100% ohne Ausfall statt fanden, kein Spielraum mehr. • Da alles abgesagt wurde, stellt sich diese Frage nicht. Man ist froh wenn überhaupt etwas läuft. • Ich improvisiere gerade, keine Ahnung. Höhere Gewalt hatte ich bislang noch nie. • Veranstalter und Künstler/Dienstleister/etc. sollten in dieser Ausnahmestuation einem Strang ziehen. • Je nach finanzieller Situation des Veranstalters. • Als Musiker muss ich flexibel reagieren und vorausplanen können. • Jeder Veranstalter soll mit mir am Telefon eine Lösung finden (Nachholtermin, Ausfallgage). • Wenn die Veranstaltung verschoben wird, dann berechne ich kein Storno, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. • Wenn es sich um höhere Gewalt handelt bleibt mir nichts anderes übrig. • Je nach Fall 0-80% mit oder ohne Verschiebungsvereinbarung. • Bis zu 12 Wochen vorher. • Das muss flexibel gehandhabt werden. • Bei Spielverbot immer. • Pandemie wird als höhere Gewalt gewertet, aber wir wären froh um etwas Stornosicherheit. • Wir rechnen für die Dauer von Corona die vollen Stornokosten auf den Nachhholtermin 2020 an. • Lieber vorher Stornobetrag festlegen. • Kostenfrei bei behördlicher Absage, ansonsten bei Verschiebung der Veranstaltung. • Da es hier höhere Gewalt gilt, macht die Frage keinen sinn. Auftritt verboten, keine Gage • Kostenfreie Stornierung nur wenn ein gesetzliches Veranstaltungsverbot besteht. Ansonsten 50% • Mit der Begründung "höhere Gewalt" gab es bis jetzt keine Ausfallgage. • Unterschiedlich: Engagement für einen späteren Zeitpunkt ->kulant. Absage wegen Verbot -> kulant • Ich würde telefonisch einen Ersatztermin irgendwann vereinbaren! • Zur Zeit richtiet sich die Stornierung nach den ABBs- vertraglichen Regelungen. • Eine gute Kundenbindung ist mir wichtig, wenn der Termin nachgeholt wird ohne Stornogebühr. • Ich gewähre eine kostenfrei Stornierung in dieser Ausnahmesituation komplett. • Ist das nicht höhere Gewalt? • Absagen wg. Pandemie = höhere Gewalt = keine Gage. Ansonsten Planungsunsicherheit = Hauptproblem! • Behördliche Anordung, sonst Absprache mit dem Veranstalterund gütige Einigung • Kostenfreie Stornierungen nur, wenn Verschieben möglich ist. Bei Stammkunden aber Ausnahmen. • Normal keine kostenfreie Stornierung. Jeder Fall wir einzeln geprüft • Bis 24 Stunden und ich hoffe der Kunde möchte mich nächstes Jahr buchen. • Solange behördliche Verbote existieren, muss ja nicht mal abgesagt werden.

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