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Betriebsausgaben für Künstler bei Corona-Soforthilfe

vom 27.05.2020 veröffentlicht über meinMemo

memo-media im Gespräch mit Steuerberater Carsten Brehmer

Waldbröl, 26.05.2020 – Die Verunsicherung bei Künstlern und Selbstständigen war groß, als es plötzlich hieß, die Corona-Soforthilfe dürfe nur für Betriebsausgaben eingesetzt werden. Um über die Bedingungen und Möglichkeiten aufzuklären, veröffentlicht die memo-media Verlags-GmbH nun einen informativen Blogartikel zum Thema „Betriebsausgaben für Künstler“. In Kooperation mit dem Berliner Steuerberater Carsten Brehmer nimmt der Verlag die Situation unter die Lupe und informiert über Chancen, die Künstler und Selbstständige im Rahmen der Corona-Soforthilfe ergreifen können.

Neben einer Auflistung verschiedener Betriebsausgaben offenbart der Artikel Tipps zur Einnahmen- und Ausgaben-Kalkulation während COVID-19. Dabei geht es insbesondere um eine detaillierte Dokumentation der wirtschaftlichen betrieblichen Lage, die nicht nur für eine eventuelle Nachkontrolle relevant ist, sondern eine Chance bietet, das eigene Business-Modell zu hinterfragen und zu optimieren. Ergänzend zum Thema der Corona-Soforthilfe informiert Steuerberater Carsten Brehmer zudem über weitere steuerliche Möglichkeiten für Künstler und Selbstständige, um die finanzielle Situation während der Krise zu erleichtern.

Die Frist für die Antragstellung zur Corona-Soforthilfe für Künstler und Selbstständige endet am 31.05.2020.

Der vollständige Blogartikel finden Sie hier.