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Unternehmensberatung Jastrob

Zusätzlicher Seminartermin im Juli in Köln: ZUP - Zertifizierte Sachkundige Aufsichtsperson

vom 08.04.2013 veröffentlicht über meinMemo

Aufgrund der großen Nachfrage, sind bereits alle Termine im Mai ausgebucht. Sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren Platz im Juli für unser Seminar für verantwortliche Aufsichtspersonen in einer Versammlungsstätte. Die Teilnehmer werden in den Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.

Aufgrund der großen Nachfrage, sind bereits alle Termine im Mai ausgebucht. Sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren Platz im Juli für unser Seminar für verantwortliche Aufsichtspersonen in einer Versammlungsstätte. Die Teilnehmer werden in den Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.



Nächster Termin ist der 18. bis 20. Juli 2013 in Köln



Seminar "ZUP - Zertifizierte Sachkundige Aufsichtsperson - Veranstaltungsleitung inkl. Sachkundenachweis (Leitung und Aufsicht)



Ziele / Inhalte
Mit der Versammlungsstättenverordnung (MStättVO) bzw. Sonderbauverordnung insbesondere in den Fassungen von 2004 bis 2009 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.

Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen Arbeitsschutz und Unfallverhütung und Schutzziele der VersammlungsstättenVO Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen) Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege) Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch.



Gerne können Sie sich bei Fragen an unser Service-Büro wenden. Telefon 02207/7034832 (Frau Weidmann)