Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes benachteiligt willkürlich die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft
vom 20.11.2024 veröffentlicht über meinMemoHamburg, 20. November 2024 – Baden-Württemberg möchte das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) überarbeiten und damit verschärfen. Ziel ist es, den Nichtraucherschutz auszuweiten und dabei vor allem bisherige Ausnahmen aufzuheben. Die Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft stellen sich hinter ihren Teilnehmerverband BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der in seiner Stellungnahme zur Novellierung diese Überarbeitung kritisiert. Die geplante Gesetzesänderung marginalisiere Rauchende und führe zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für Veranstaltende, Musikspielstätten und Veranstaltungszentren.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüßt generell den Schutz vor dem Passivrauchen. „Bei Veranstaltungen gibt es deshalb seit Jahren erprobte Schutzkonzepte”, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. „Auf Veranstaltungen in Innenräumen ist das Rauchen grundsätzlich sogar verboten beziehungsweise nur in separaten Teilbereichen gestattet.” Eine solche Regelung könnte angesichts der ohnehin rückläufigen Umsätze gerade für kleinere Musikspielstätten existenziell bedrohliche Folgen haben.
Kompromiss zwischen Rauchenden, Wirtschaftsinteressen und Gesundheitsschutz
Die Veranstaltungsbranche hat eine Praxis gefunden, die vor den Gefahren des Passivrauchens schützt, ohne dabei die Interessen des rauchenden Publikums aus dem Blick zu verlieren. „Ziel ist ein Kompromiss zwischen dem individuell zulässigen Verhalten des Rauchens sowie den wirtschaftlichen Interessen der Eventunternehmen einerseits und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Gesundheitsschutz andererseits”, sagt Johannes Everke. „Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber Rauchen bisher nicht konsequent verbietet, müssen Veranstaltende selbst den nötigen Ausgleich für alle Interessengruppen finden.”
Laut dem Referentenentwurf zum neuen LNRSchG möchte die Landesregierung den Schutzbereich auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten nun ausweiten. Außerdem will sie künftig die Ausnahmeregelung für Rauchernebenräume in Diskotheken aufheben. Rauchende sollen künftig „abgegrenzte Raucherzonen abseits der dem Veranstaltungszweck dienenden Haupt- und Nebenflächen” aufsuchen, wenn sie rauchen möchten. Das bedeutet, dass Rauchende für die Dauer des Rauchens einer Zigarette oder das Benutzen eines Dampfers nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Sie verpassen so Teile der Veranstaltung.
Kritik des Forum Veranstaltungswirtschaft
Das Forum Veranstaltungswirtschaft kritisiert diese geplanten Änderungen aus verschiedenen Gründen: Sie schließen einen nicht unwesentlichen Teil des Veranstaltungspublikums temporär von der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung aus, in dem es vom Club- oder Veranstaltungsgelände verwiesen wird. Und dabei betrifft es viele, wenn laut Bundesgesundheitsministerium rund 20 % der Bevölkerung ab 18 Jahren rauchen – ein Bevölkerungsanteil, der sich nicht selten auch im Publikum von Kultur- und Sportveranstaltungen widerspiegelt oder diesen sogar übersteigt.
Hinzu kommen erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Veranstaltende, Musikspielstätten und Veranstaltungscentren: „Wer ein Rauchverbot bei Events durchsetzen möchte, braucht dafür weiteres, geschultes Personal”, so Christian Ordon, Geschäftsführer Live Musik Kommission. „Länger dauernde Veranstaltungen sind für das rauchende Publikum bei einem Verbot weniger attraktiv. Das hat weniger Ticketverkäufe zur Folge. Publikum ‚in abgegrenzten Raucherzonen‘ konsumiert weniger Getränke vor Ort, was die Bareinnahmen senkt.”
Hinzu kommen wegen der zusätzlichen Kontrollverfahren Mehrkosten und Bürokratieaufwand. Versammeln sich Rauchende vor der Tür, sind Nachbarschaftskonflikte aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung zu erwarten.
Nachbesserungen am Gesetzentwurf
Das Forum Veranstaltungswirtschaft schlägt daher zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor: Bei Freiluftkonzerten und -festivals bleibt das Rauchen erlaubt: „Es leuchtet nicht ein, warum das Rauchen in der allgemeinen Öffentlichkeit unter freiem Himmel erlaubt ist, nur nicht dann, wenn unter diesem freien Himmel gleichzeitig Kultur stattfindet”, sagt Johannes Everke. „Daraus resultiert eine Ungleichbehandlung für den Kulturbereich, ohne dass sich ein direkter gesundheitlicher Nutzen aus dieser Konsequenz erkennen lässt.”
Ausnahmeregelungen zu Rauchernebenräumen bleiben erhalten: In hochfrequentierten Öffentlichkeitsbereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen und auf Messen gibt es separate Raucherzonen. „Was für diese Bereiche gilt, sollte auch für Hallen, Konzerthäuser und Clubs möglich sein”, so Everke. „Das Kulturpublikum gegenüber dem Messe- oder Reisepublikum zu benachteiligen, erscheint ungerechtfertigt und willkürlich.”
Die Allianz fordert auch, die bisherige Regelung für Sportstätten beizubehalten: Wie bisher sollten Sportstätten, die nicht vom Land oder den Kommunen getragen werden, selbst über etwaige Regelungen zum Schutz der Nichtraucher entscheiden dürfen.