Veranstaltungsbranche fordert Optimierung des Konjunkturprogramms
vom 01.10.2020 veröffentlicht über meinMemoDie maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT) fordern in Kooperation mit dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot weitreichende Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen. Das beachtliche Hilfsprogramm ist leider in keiner Weise ausreichend, um dem von den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen besonders hart betroffenen Wirtschaftszweig der Veranstalter, Spielstättenbetreiber und Veranstaltungsdienstleister wieder auf die Beine zu helfen. Zahlreiche Unternehmen stehen nach nun bereits über sechs Monaten andauernder Veranstaltungsverbote vor dem wirtschaftlichen Aus und haben keine Perspektive für ihre berufliche Zukunft.
In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zeigen die Verbände auf, welche Teile des staatlichen Hilfsprogramms optimiert werden müssen, sofern den betroffenen Unternehmen tatsächlich nachhaltig geholfen werden soll. Bereits die Tatsache, dass auch mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Programms erst weniger als 5% des zur Verfügung gestellten Hilfsbudgets abgerufen wurden, mache überzeugend deutlich, dass das Programm Schwachstellen hat und die Hilfen für viele Wirtschaftsbereiche nicht passgenau sind.
Der Kreis der Unternehmen, die überhaupt von den Programmen profitieren können, ist nach Ansicht der Verbände aufgrund der starren zeitlichen und arithmetischen Eintrittsvoraussetzung deutlich zu klein. Es wird daher gefordert, diese Voraussetzungen deutlich zu flexibilisieren und den tatsächlichen Schadenszenarien anzupassen.
Die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme dürfe aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der übermäßig langen Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend. Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die – rechtlich bereits vorgesehenen – Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken.
Es wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2020 und 2019 miteinander zu verrechnen. Diese Variante der finanziellen Hilfe wird von den Verbänden insbesondere mit Blick auf das stets vorgetragene Argument des Missbrauchs sehr begrüßt. Die Verrechnung der in den Vorjahren erzielten Gewinne mit den aktuellen Verlusten ist so nur für Unternehmen interessant, die in den zurückliegenden Jahren auch erfolgreich gewirtschaftet haben. Es wird allerdings gefordert, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf mindestens 5 Geschäftsjahre auszuweiten.
Nachdem die Regierung bereits erste Zeichen für ihren Willen zur Optimierung des aktuellen Programms gesetzt habe, müsse nun schnell eine passgerechte Umsetzung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen erfolgen, sofern ein völliger Zusammenbruch der Veranstaltungswirtschaft abgewendet werden soll. Die gesamte Veranstaltungsbranche steht nach einem nun schon 7 Monate andauernden faktischen Berufsverbot buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Die nächste Bazooka müsse daher tatsächlich eine sein – ansonsten wird die Veranstaltungswirtschaft Deutschlands vollständig und unwiederbringlich implodieren.