Seminare zum Thema Sicherheit bei Veranstaltungen
vom 01.04.2015 veröffentlicht über meinMemoWissen für Eventmanager, Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler, Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, inkl. Veranstaltungstechnik
Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs.5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf.
Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten"
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: 1. und 2. Juni 2015, Düsseldorf
Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)
Weitere Informationen unter
www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten
Im ebenfalls zweitätigen Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung) lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt dieses Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht.
Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs.5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.
Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: 8 und 9. Juni 2015, Düsseldorf
Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)
Mehr Informationen unter www.studieninstitut.de/zertifizierte-unterwiesene-person
Geeignet sind diese Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene, die im Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; ebenso für Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.
Mehr Informationen zu den Weiterbildungen und Voraussetzungen erhalten Interessierte unter www.studieninstitut.de/bildung oder direkt bei der Fachberatung unter 0211/77 92 37-0 und via E-Mail an beratung@studieninstitut.de.
Bildung wird gefördert! Erfahren Sie mehr unter www.studieninstitut.de/finanzierung-foerderung
ERMÄSSIGUNGEN: 10 Prozent Frühbucherrabatt auf die Weiterbildungsgebühr bei Anmeldung bis zwei Monate vor Weiterbildungsstart. Weiterbildungsbeginn bei Lehrgängen ist jeweils der 1. des Monats. Mitglieder von FAMA, FAMAB und ISES erhalten 10 % Ermäßigung auf die Weiterbildungsgebühr bei Nachweis der Mitgliedschaft. Prüfungsgebühren, Betriebliche Lehrgänge und Partnerangebote sind von jeglicher Ermäßigung ausgeschlossen. Rabatte sind nicht kombinierbar.
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