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Offener Brief an de Bundeskanzlerin: Massive wirtschaftliche Folgen des Coronavirus auf die Veranstaltungswirtschaft und Forderung von Soforthilfen zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen

vom 10.03.2020 veröffentlicht über meinMemo

Offener Brief an de Bundeskanzlerin: Massive wirtschaftliche Folgen des Coronavirus auf die Veranstaltungswirtschaft und Forderung von Soforthilfen zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen

Berlin, 09. März 2020


Massive wirtschaftliche Folgen des Coronavirus auf die Veranstaltungswirtschaft und Forderung von Soforthilfen zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Für den Gesundheitsschutz wurde mit dem Aufbau eines Krisenstabes von Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium in gebotenem Maße reagiert.
Jedoch haben die am 27.02.2020 vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen sowie die allgemeine Angst vor dem Coronavirus, zu einer massiven Absagewelle von Veranstaltungen und Messen aller Art und jeglicher Größe geführt. Des Weiteren wurde am 08.03.2020 vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn dazu geraten, alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abzusagen. In noch keiner der vorangegangenen Krisen waren die Auswirkungen für die Veranstaltungswirtschaft so drastisch.
Laut Angabe des VPLT (Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.) vom 06.03.2020 sind in wenigen Tagen 90% der Umsätze in der Veranstaltungswirtschaft weggebrochen.
Die Veranstaltungswirtschaft besteht aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen aus den Bereichen Veranstaltungstechnik, Messebau, Logistik, Agenturen, Locations, etc. – vom Kleinunternehmen und mittelständischen Unternehmen mit bis an die 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Branche mit ihren mehreren 10.000 Mitarbeitern ist direkt bedroht.

Nicht nur die sehr hohe Absagerate, sondern auch der massive Rückgang von neuen Aufträgen und die nicht abzusehende Entwicklung, treffen unseren bedeutenden Wirtschaftszweig der Veranstaltungsbranche und die damit verbundenen Unternehmen bereits unmittelbar und mit voller Wucht.
Anders als in anderen Branchen beträgt der Beauftragungsvorlauf in der Veranstaltungswirtschaft nur wenige Wochen. Aufgrund der unklaren Lage erfolgen derzeit nahezu keine neuen Beauftragungen und eine Planung ist so unmöglich.
Eine Verschiebung von Veranstaltungs-Terminen in den Sommer oder Herbst erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Der Ausfall aktueller Erträge lässt sich durch das Verschieben von Veranstaltungen jedoch nicht wieder einholen.
Nur für den Messebau-Bereich beläuft sich der bisher entstandene Gesamtschaden auf über 1 Milliarde Euro (Schadensreport der deutschen Messebaubranche,
R.I.F.E.L. Institut, Berlin, 02.03.2020). Die Schadenssummen aus den anderen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft werden diese Zahl noch drastisch erhöhen.
Die Lage ist sehr ernst und ein schnelles Handeln mit kurzfristig greifenden Lösungen und Soforthilfen ist notwendig.
Wir begrüßen die ersten Entscheidungen des Koalitionsausschusses vom 08.03.2020 und möchten auf folgende Punkte hinweisen.
Aus unserer Sicht haben allgemeine staatliche Konjunkturprogramme, wie sie in der Vergangenheit in und nach Krisen durchgeführt wurden, keinen direkten und vor allem sofortig sichernden Effekt auf die Veranstaltungswirtschaft. Erst mittelfristig konnten Auswirkungen wahrgenommen werden. In der aktuellen Situation ist ein anderes Vorgehen nötig.
Um Insolvenzen abzuwenden und nachhaltig Arbeitsplätze zu sichern, ist eine sofortige Stärkung der Liquidität nötig. Diese kann durch Entlastungen oder Zuschüsse erfolgen.
Unsere konkreten Forderungen sind daher:
1. Sofortige Erleichterung der Beantragung von Kurzarbeitergeld Umsetzung im März, Absenkung der Eintrittsvoraussetzung, Entfall des vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsanteils, zeitliche Ausweitung.

2. Rückwirkende und zukünftige Stundung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
Möglichkeit der rückwirkenden Steuer- und Beitragsstundung zum Liquiditätserhalt, sofern die Beiträge zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht entrichtet wurden. Stundung zukünftiger Zahlungen.

3. Übernahme von Bürgschaften für bestehende und neue Kredite Schutz vor Fälligstellung von Krediten und Kontokorrentlinien durch Kreditinstitute.

4. Zuschüsse für den Existenzerhalt und den damit verbundenen Arbeitsplätzen
Eine unkomplizierte und schnelle Zuteilung muss gewährleistet sein.

Die sofortige Umsetzung aller Forderungen noch im März ist dabei entscheidend.
Gerne stehen Ihnen die Unterzeichner zur Erläuterung, Diskussion und Beratung der Vorschläge und Forderungen zur Verfügung, um existenziellen Schaden für unsere Branche und allen damit verbundenen Unternehmen und Arbeitsplätzen abzuwenden.


Mit freundlichen Grüßen

GAHRENS + BATTERMANN GmbH & Co. KG
Dr. Norbert Gahrens
Neumann&Müller GmbH & Co. KG
Alexander Ostermaier
AMBION GmbH
Jesko Purmann
satis&fy AG
Nico Ubenauf
TSE AG
Peter Weinert
Production Resource Group AG
Jörn Kubiak
Lleyendecker GmbH
Marcus Lleyendecker
LIMELIGHT Veranstaltungstechnik GmbH
Oliver Lembke
PCS Professional Conference Systems GmbH
Thorsten Geißler
sld mediatec GmbH
Sebastian Kamm