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Krise in der Veranstaltungsbranche Coronavirus COVID-19

vom 01.04.2020 veröffentlicht über meinMemo

Schneller mehr Zuschüsse - Der VPLT nimmt Stellung zu aktuellen Fördermaßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Coronakrise.

Das Bundeskabinett hat recht zügig einen weitreichenden Maßnahmenkatalog verkündet, der im Bundestag gestern verabschiedet und dem Bundesrat am Freitag vorgelegt wird. Der VPLT hat der Politik bereits in Gesprächen übermittelt, wie er die Effektivität dieser Hilfsmaßnahmen für unsere Branche einschätzt.

1. Implementierung
Noch nie hat eine Bundesregierung in solch kurzer Zeit und in dieser Höhe Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft beschlossen. Die Aufhebung der „Schuldenbremse“, ein Wirtschaftsstabilisierungsfond von 600 Milliarden Euro, bis zu 50 Milliarden Euro Soforthilfe für kleine Unternehmen – das sind einige der beispiellosen Fördermaßnahmen, die die Bundesregierung in Rekordzeit und mit Zustimmung aller demokratischen Vertreter im Parlament auf den Weg gebracht hat. Trotz dieses lobenswerten Engagements hat der VPLT erhebliche Bedenken.

2. Die Maßnahmen greifen zu spät.
Schon seit Mitte Februar fehlen Firmen und selbstständigen Einzelunternehmer in der Veranstaltungswirtschaft sämtliche Umsatzmöglichkeiten. Von heute auf morgen ist der Markt zusammengebrochen. Inzwischen sind fast eineinhalb Monate vergangen. Wir befürchten, dass die Unterstützung für viele Marktteilnehmer zu spät kommt. Es ist noch völlig unklar, wie die versprochene Hilfe mit welchem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden soll. Die Agentur für Arbeit konnte sich selbstverständlich nicht auf den Ansturm vorbereiten. Aber manche Erfahrungen unserer Mitglieder mit ihr angesichts der Abwicklung der Anträge für Kurzarbeitergeld geben uns Grund zur Sorge. Welche Behörden können also momentan die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Hilfe umzusetzen?

3. Die vorgesehenen Soforthilfesummen sind zu niedrig.
Zwar sind die Summen, die bei den Zuschüssen und Direkthilfen beschlossen wurden, beispiellos. Für diese unabsehbare Krisenzeit sind sie aber zu niedrig. Einem Kleinunternehmen mit 5 Mitarbeitern stehen möglicherweise bis zu 9.000 Euro zur Verfügung. Über einen Zeitraum von drei Monaten sind das 600 Euro pro Mitarbeiter. Auch wenn diese Direkthilfen mit Kurzarbeitergeld kombiniert werden können, ist ein Betrieb ohne Umsatzmöglichkeiten nicht gesichert. Und was ist, wenn die Krise 4 Monate dauert? Unternehmer müssen Risiken abschätzen können. In dieser Krise ist dies nicht möglich.

4. Es gibt keine klare oder einfache Clearingstelle.
Statt eine eigene Website für die Krise zur Verfügung zu stellen, lässt die Bundesregierung zu, dass die einzelnen Ministerien ihr Informationsangebot über die verschiedensten Kanäle veröffentlichen. Dazu kommen die Bundesländer mit unterschiedlichsten, zum Teil politisch motivierten Angeboten mit jeweils anderer Ausstattung. Das widerspricht Art. 107 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, der vorschreibt, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen ist. Es ist außerdem in dieser Krise nicht zielführend, das Land aus Rücksichtnahme auf Föderalismus und Subsidiarität ohne eine zentrale Steuerung walten zu lassen. Die Menschen und die Unternehmen benötigen klare, undifferenzierte Informationen und eine zentrale Anlaufstelle dafür.

5. Kurzarbeitergeld
Die beschlossenen Maßnahmen sind zielführend. Sie entsprechen zum größten Teil den Forderungen des VPLT vom Anfang März. Allerdings sollte ergänzt werden, dass auch Auszubildende Kurzarbeitergeld erhalten. Außerdem braucht es nun mehr Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren.

6. Öffentliche Kreditmöglichkeiten
Kredite statt Zuschüsse sind für den Mittelstand in dieser Krise kein betriebswirtschaftlicher Ausweg. In normalen Krisenzeiten gehört ein einfacher Zugang zu den Kapitalmärkten zu den sinnvollsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, um drohende Insolvenzen von KMU zu verhindern. Leider greifen die Fördermaßnahmen in dieser Krise zu kurz. Die Bundesregierung hat bei den KfW-Angeboten für den Mittelstand eine Haftungsfreistellung von lediglich 90 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Zwar verzichtet die KfW bei Kreditbeträgen von bis zu 3 Millionen Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung. Allerdings müssen die Unternehmen „bankübliche Sicherheiten stellen“. In den meisten Fällen gehört das Privatvermögen dazu.

Das Ende der Krise für die Veranstaltungswirtschaft ist aber noch gar nicht in Sicht und kann momentan von niemandem vorhergesagt werden. Viele Unternehmer in unserer Branche werden daher den „sichereren“ Weg in die Regelinsolvenz bevorzugen. Das ist aus Sicht des einzelnen haftenden Unternehmers auch verständlich. Denn er hat absolut keinen Einfluss auf die derzeitige wirtschaftliche Lage und hat sie nicht verschuldet. Weshalb sollte er mit seinem Vermögen – wenn auch nur zu 10 Prozent – für eine noch nicht erkennbare wirtschaftliche Weiterentwicklung haften? Nach der Regelinsolvenz kann er nach einem Jahr eine neue Firma gründen. Volkswirtschaftlich folgen diesem unternehmerischen Entscheidungsszenario jedoch ziemlich schnell eine große Anzahl an Arbeitslosen und ein schwieriger Neustart nach der Krise. Deshalb fordert der VPLT auch für kleine und mittlere Unternehmen Rettungsbeihilfen als direkte Zuschüsse.

7. Direkte Zuschüsse als Rettungsbeihilfen
Der VPLT hatte in Brüssel früh die Freigabe von direkten Zuschüssen in dieser Krise gefordert. Sie ist erfolgt und die Bundesregierung sollte sie als sinnvollste Hilfsmaßnahme in einer Krise ohne planbaren Zeitverlauf einsetzen. Direkte Zuwendungen ohne die Vorgabe einer Rückerstattung sind das einzige effektive Mittel, unserer Branche kurzfristig zu helfen. Der beispiellose Wegfall des gesamten Marktes für Medien- und Veranstaltungstechnik und die Ungewissheit der Dauer der Krise bedeuten für unsere Mitlieder nicht nur Unsicherheit. Sie sind existenziell bedroht. Verlorene Umsätze in unserer Branche lassen sich nicht zu einem „zukünftigen“ Zeitpunkt verwirklichen – diese Umsätze sind unwiederbringlich weg. Und das erlaubt selbstverständlich kein Risikoverhalten im wirtschaftlichen Handeln. Kredite können nur zurückgezahlt werden, wenn Gewinne in absehbarer Zeit zu erzielen sind.

Der VPLT fordert deshalb schnelle, direkte Zuwendungen. Der Verband steht bereit, mit der Politik über die Formen dieser Beihilfen zu diskutieren. Denkbar wären zum Beispiel Zuschüsse von 3.000 bis 3.500 Euro pro Beschäftigte beziehungsweise Einzelunternehmer für jeden Monat, in dem das Unternehmen in der Branche nicht tätig sein kann oder darf. Selbstverständlich müssen die Finanzbehörden in einem späteren Schritt nach Ende der Krise mit Ruhe und Bedacht prüfen, ob die Zuwendungen berechtigt sind und ob sie eventuell mit anderen Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld verrechnet werden können.

8. Investitionsprogramme
Der VPLT fordert, staatliche Investitionsprogramme einzurichten, um Umsatzeinbrüche, die in der Krise entstanden sind, abzufedern. Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist auf die Forderungen des VPLT eingegangen und hat einen Konjunkturprogramm für den Herbst angekündigt. Wir würden eine schnellere Umsetzung zum Beispiel mit Ausschreibungen und entsprechenden Vorauszahlungen begrüßen, die terminlich sobald wie möglich umgesetzt werden. Der VPLT erarbeitet zusammen mit der IGVW aktuell ein Konzeptpapier, damit die gesamte Veranstaltungsbranche von diesem Konjunkturprogramm profitiert. Es soll danach mit Vertretern der Bundesregierung erörtert werden. Diese Veranstaltungen sollten über die Länder und Kommunen entwickelt und koordiniert werden. So haben alle Marktteilnehmer die Möglichkeit teilzuhaben.