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Fristverlängerung: Deutscher Kulturförderpreis 2017

vom 14.06.2017 veröffentlicht über meinMemo

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2017.

Ein Tischlereibetrieb baut ehrenamtlich die Konzertbühnen für ein Musikfestival, ein Energieversorger fördert Nachwuchsautoren und eine Wirtschaftsprüfergesellschaft lässt Schüler Klänge erforschen. Unternehmerische Kulturförderung hat viele Gesichter. Mit dem seit 2006 vergebenen Deutschen Kulturförderpreis würdigt der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft zusammen mit dem Handelsblatt auch in diesem Jahr innovative Kulturförderprojekte von Unternehmen.

An wen richtet sich der Preis?
Um den Deutschen Kulturförderpreis können sich Unternehmen oder Unternehmensstiftungen bewerben, die sich neben dem eigentlichen Kerngeschäft kulturell engagieren. Die eingereichten KULTURFÖRDERPROJEKTE sollten aus den letzten 24 Monaten stammen. Der Preis wird in den Kategorien kleine, mittlere und große Unternehmen vergeben. Die Bewertung richtet sich nicht nach der Höhe der Förderausgaben.

Wer vergibt den Preis?
Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e. V. vergibt den Preis zusammen mit dem Handelsblatt. Eine hochkarätige und jährlich wechselnd besetzte Jury aus Kultur, Politik, Medien und Wirtschaft beurteilt die eingereichten Kulturförderprojekte.

Was sind die Beurteilungskriterien?
Die Jury bewertet u. a. die kulturelle und gesellschaftliche Relevanz der Förderinitiative, deren Kreativität und Risikobereitschaft, aber auch die Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts.

Wo erfolgt die Preisverleihung?
Alle Bewerber werden zur feierlichen Preisverleihung eingeladen. Sie findet im November 2017 in der Elbphilharmonie in Hamburg statt.

Wie bewerben?
Ausschreibungsunterlagen und Bewerbungsmodalitäten sind unter www.kulturkreis.eu/kulturfoerderpreis abrufbar. Die Bewerbung ist kostenfrei und mit keinerlei Teilnahme- oder Bearbeitungsgebühren verbunden.