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Olaf Jastrob, Fachplaner für Besuchersicherheit

Der Bildungsscheck: Eine lohnende Sache für Ihre Fort- und Weiterbildung

vom 27.01.2014 veröffentlicht über meinMemo

Bildungsscheck und Bildungsprämie - nutzen Sie diese Möglichkeit - staatliche Förderung für Ihre Weiterbildung -

Der Bildungsscheck: Eine lohnende Sache für Ihre Fort- und Weiterbildung



Nutzen Sie das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW!!!



Die Landsregierung NRW unterstützt mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW gezielt Fachkräfte und fördert Ihre berufliche Weiterbildung. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme des IfP Instituts für Projektmanagement von bis zu 50% der Schulungskosten zu erhalten. Diese Fördermöglichkeit gilt natürlich für alle unsere offenen Seminare.



Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von bis zu 2.000,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifikation dienen und Ihnen fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.



Der Bildungsscheck kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Privatpersonen haben die Möglichkeit, jährlich einen Bildungsscheck zu beantragen. Unternehmen können jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen, sofern sie weniger als 250 Mitarbeiter haben.



Weitere Informationen des Landes NRW zum Bildungsscheck finden Sie hier.

So erhalten Sie den Bildungsscheck



Der Bildungsscheck wird vom Land NRW ausgestellt. Eine Beratungsstelle des Landes NRW finden Sie hier.



Den Bildungsscheck erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch bei den Beratungsstellen des Landes NRW. Die Anmeldung zu einer Schulung des IfP Institut für Projektmanagements kann erst nach Ausstellung eines Bildungsschecks erfolgen. Gerne reservieren wir Ihnen einen Platz in einer unserer Schulungen.

Der Bildungsscheck im Überblick



Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.

Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.



Die Bildungsprämie



Bundesweite Zuschüsse für Ihre Weiterbildung



Neben dem Bildungsscheck haben Sie die Möglichkeit, Ihre Weiterbildungen mit der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördern zu lassen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500,- Euro.



Die Bildungsprämie unterstützt erwerbstätige Frauen und Männer mit einem Einkommen bis zu 20.000,- Euro (40.000,- Euro bei Verheirateten) und ist nicht auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt, sondern gilt bundesweit.



Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier.

So erhalten Sie die Bildungsprämie



Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.



Die Prämiengutscheine erhalten Sie ebenfalls im Anschluss an ein Beratungsgespräch."