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CORONA-KRISE: Die Hilfsprogramme für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft

vom 26.02.2021 veröffentlicht über meinMemo

Mit einem dringenden Appell an ihre Länderkollegen hat sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters für die Beibehaltung der geplanten Hilfen für Soloselbstständige aus der Kulturszene eingesetzt. Die CDU-Politikerin wirbt in einem Brief dafür, die Regelungen für die Betroffenen wie auf Bundesebene geplant umzusetzen.

„Es ist essenziell und wird, wie Sie wissen, im gesamten Kulturbereich erwartet, dass diese Regelung in dieser Form jetzt so kommt“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben.

5.000 Euro unbürokratisch beantragen

Nach der Vereinbarung können Soloselbstständige wie Künstler oder Musiker für die coronabedingten Einschränkungen im November eine Förderung von bis zu 5.000 Euro direkt und ohne bürokratischen Aufwand beantragen. Erst jenseits dieser Grenze ist ein Steuerberater notwendig.

Damit gebe es jetzt „endlich eine eigene Förderung speziell für Soloselbstständige“, betonte Grütters. Eine solche Regelung wird von Betroffenen und Verbänden sowie einigen Kulturministern der Länder seit Beginn der Krise im März gefordert. Freischaffende Künstler konnten bisher etwa keinen fiktiven Unternehmerlohn geltend machen und sind so auf die eigens geöffnete Grundsicherung Hartz IV angewiesen.

Die Bedeutung einer unbürokratischen Antragstellung für Soloselbstständige könne „gar nicht genug betont werden“, heißt es in dem Brandbrief. Grütters zeigte sich „alarmiert zu hören“, dass es bei der aktuellen Abstimmung „Widerstände seitens der Wirtschaftsministerien der Länder gegen diese Regelung geben soll“.

Die Wirtschaftshilfe soll rasch ankommen
Mit einem „dringenden Appell“ wendet sich Grütters deswegen an die Kulturministerinnen und -minister, zeitnah auf die Wirtschaftsministerien zuzugehen „und dafür zu werben, dass an der Möglichkeit einer Direktbeantragung durch Soloselbstständige unbedingt festgehalten wird“.

Aus Sicht Grütters' ist es im ureigensten Interesse der Kulturverantwortlichen, „dass die Wirtschaftshilfe bei den von der Corona-Pandemie besonders stark getroffenen Soloselbstständigen rasch und unkompliziert ankommt“.

Nach Angaben der CDU-Politikerin geht es im Kultur- und Kreativbereich um die Existenz von gut 1,5 Millionen Menschen, die mehr als 100 Milliarden Euro an Wertschöpfung zum Bruttoinlandsprodukt beitragen.

Grütters: Niemand geht gerne zum Jobcenter. Zum Glück hat unser aktueller Sozialschutz bereits Tausenden Menschen aus der Kreativszene geholfen. Denn hier gibt es Hilfe zur Finanzierung des persönlichen und familiären Lebensunterhaltes, die deutlich über die mit dem Stichwort „Hartz IV“ bezeichneten Leistungen hinausgeht: für Künstlerinnen und Künstler genauso wie für die Blumenhändlerin, den Tontechniker, den Kioskbesitzer oder die Maskenbildnerin. Mit der vollen Übernahme der Wohnkosten, dem erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag und dem Verzicht auf eine Vermögensprüfung ist die aktuelle Form der Grundsicherung für viele Soloselbstständige ein sehr faires Angebot, um die finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise zu verkraften. Es muss auch niemand seine Altersversorgung antasten, denn in dem vereinfachten Antrag auf Grundsicherung steht ausdrücklich: „Selbstgenutztes Wohneigentum sowie Vermögen, das der Alterssicherung dient, sind nicht zu berücksichtigen.“ Darüber hinaus haben wir allen Kultureinrichtungen, die aus meinem Etat gefördert werden, die Zahlung von Ausfallhonoraren ermöglicht. Hier wünsche ich mir, dass neben einigen Ländern und Kommunen bald alle Bundesländer diesem Vorbild folgen. Dadurch würde sich die Situation vieler Musikerinnen und Musiker deutlich verbessern. Das Geld für Ausfallhonorare ist ja vorhanden, es wurde ursprünglich in den Jahresbudgets der Bühnen schon fest vorgesehen.

Viele Künstlerinnen und Künstler befürchten, sich im Dschungel der Hilfen zwischen Ländern, Bund und auch privaten Hilfsangeboten (DOV, GEMA etc.) heillos zu verirren. Überbrückung von Liquidität hier, Ausschöpfen von eigenen Vorsorgeaufwendungen für spätere Renten da. Was kann getan werden, um derartige Unsicherheiten zu minimieren, insbesondere wenn Rückzahlungen drohen könnten? Und wer ist da Ansprechpartner*in? Hat es Sinn, für betroffene Künstlerinnen und Künstler, Veranstalterinnen und Veranstalter ein bundesweit koordinierendes Call-Center für Fragen einzurichten?

Zur Grundsicherung bietet die Arbeitsagentur eine kostenfreie Hotline an mit der Nummer 0800 4555523. Ich kann nur jeder und jedem Soloselbständigen empfehlen, sich bei Zweifelsfällen direkt an die Arbeitsagentur zu wenden.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reihe von Hotlines eingerichtet, die auf der Webseite leicht zu finden sind. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Kultur in Deutschland Ländersache ist. Mehr als 85 Prozent aller staatlich finanzierten Kultur wird von den Ländern und Kommunen getragen. Ich appelliere immer wieder an meine Länderkollegen, im Kulturbereich so einheitlich wie nur möglich zu verfahren. Das gilt für Strategien zur Wiedereröffnung ebenso wie für Ausfallhonorare und den fiktiven Unternehmerlohn. Diese Koordinierung ist leider nie einfach. In dieser Situation zeigt sich allerdings auch die Stärke der Kulturverbände. Der Deutsche Musikrat oder der Deutsche Kulturrat, die übrigens für ihre Arbeit auch Bundesmittel erhalten, bieten gute Übersichten und beraten teilweise auch ihre Zielgruppen sehr individuell. Da wird derzeit gute Arbeit geleistet, für die ich dankbar bin.
 
Alleingelassen fühlten sich lange Zeit freischaffende Künstler, die wie in einigen anderen Branchen auch als Soloselbstständige arbeiten. Sie konnten zum Beispiel keine laufenden Betriebskosten geltend machen, etwa wenn ihre Wohnung auch der Ort für Arbeit oder Übungen war. Damit waren sie meist auf die eigens geöffnete Grundsicherung Hartz IV angewiesen, wo sich viele Betroffene nicht sahen.

"Dysfunktional" nennt etwa Zoë Claire Miller vom Berufsverband Bildender Künstler*innen (BBK) in Berlin solche Wege. Aus Sicht des Verbandes drohen ohne weitere Hilfen deutliche Konsequenzen für die Betroffenen. "Es geht um die Existenz der Menschen", sagte Miller der Deutschen Presse-Agentur. Die Einschränkungen würden sich auch über den nun betroffenen November hinaus auswirken. Entsprechend müsste auch ein fiktiver Unternehmerlohn für Soloselbstständige weiter in Anspruch genommen werden können.

Zimmermann: Hilfe darf nicht mit bürokratischen Hürden verstellt werden.
Für den Deutschen Kulturrat sind die neuen Hilfen ein Schritt in die richtige Richtung. "Die Politik hat erkannt, dass sie ihre harte Haltung nicht aufrechterhalten kann", sagte der Geschäftsführer der Dachorganisation der Bundeskulturverbände, Olaf Zimmermann, der dpa in Berlin. Soloselbstständige in Kulturbereich seien "besonders gebeutelt". Mit der nun geöffneten Tür könne über die Bedingungen gesprochen werden. Dabei komme es darauf an, "die Hilfe nicht mit bürokratischen Hürden zu verstellen". Für Grütters werden die Bedürfnisse jetzt richtig anerkannt. "Es ist geplant, die Hilfen ganz unmittelbar, unbürokratisch und einfach beantragen zu können", sagte sie. "Das ist ein Fortschritt im Bemühen, die Krise zu bewältigen, und vor allen Dingen ist es ein Zeichen der Wertschätzung für viele, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind und dort viel für unser Gemeinwesen leisten."

Im März hat der Deutsche Bundestag einen riesigen Rettungsschirm beschlossen – bis zu 50 Milliarden Euro für Soloselbstständige, Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige – also auch für Künstler*innen, Producer, Leute mit eigenen Studios und Veranstalter*innen. Diese Soforthilfe wird über die einzelnen Bundesländer verteilt, gleichzeitig bieten viele Länder und Städte noch zusätzliche Hilfen. Im Laufe der Monate kamen immer wieder neue Programme hinzu. In der Zwischenzeit beraten Bund und Länder neue Hilfspakete für den langen Corona-Winter 2020/21.

Am 13. November wurde bekannt, dass Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium sich auf einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Soloselbstständige geeinigt haben. Die Soforthilfe soll als Betriebskostenpauschale ausgezahlt werden. Sie soll als Unterstützung für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 dienen.
 
Auch in Österreich und der Schweiz haben die Regierungen Soforthilfen auf den Weg gebracht und justieren immer wieder nach. Wir haben umfassend für dich recherchiert und zeigen dir, wo du von staatlichen Institutionen und Verwertungsgesellschaften wie GEMA & Co. Soforthilfe-Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Musikschaffende beantragen kannst. Sie sollen dir durch die schwierige Zeit helfen, damit du dich auf das konzentrieren kannst, worin du am besten bist: Musik machen!

Die Hilfsprogramme haben teilweise sehr unterschiedliche Anforderungen – schau einfach, welches Angebot für dich am besten passt. Beachte auch, dass sich die Hilfeleistungen teilweise gegenseitig ausschließen.

Während die einen Programme vielleicht schon in Kürze auslaufen, werden fortlaufend neue Hilfspakete auf den Weg gebracht. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig für dich.
 
Deutschland – Was steckt hinter NEUSTART KULTUR?
Unter dem Namen „Neustart Kultur“ hat das Staatsministerium für Kultur und Medien unter Monika Grütters ein milliardenschweres Hilfsprogramm aufgesetzt. Unterstützt werden eine Vielzahl von Kulturbetrieben, Festivals und Museen, aber natürlich auch Künstler*innen verschiedenster Bereiche.

Zur Unterstützung von Musiker*innen, Bands und Songwriter*innen hat das Ministerium der Initiative Musik zusätzliche 10 Millionen Euro bereitgestellt, die über die Künstler*innenförderung in der 51. und 52. Förderrunde beantragt werden konnten. Die Frist für Förderanträge lief im Oktober ab, das Auswahlverfahren läuft noch. Im Dezember 2020 werden von der Initiative Musik die neuen Termine für eine Antragstellung bekannt gegeben.

GEMA
Die GEMA hat zwei verschiedene Programme aufgestellt, zum einen den „Schutzschirm LIVE“: Mitglieder können auf der Webseite Vorschüsse auf zukünftige Ausschüttungen beantragen und so die Durststrecke bis zu den regulären Zahlungen verringern. Besonders stark betroffene Komponist*innen und Autor*innen konnten zum anderen bis zum Sommer zusätzlich einen Härtefallantrag stellen und bekamen nach Prüfung der Anträge eine Einmalzahlung aus dem Hilfsfonds von bis zu 5.000 Euro. Diese Gelder sind bereits ausgeschöpft.

GVL
Vor allem für Producer, Studiomusiker*innen interessant: Leute, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind (z. B. im Rahmen von Festivals) und durch coronabedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle hatten, konnten auf der Webseite eine einmalige Hilfe von 250 Euro beantragen. Voraussetzung: Du musst bereits an mindestens einer regulären Ausschüttung der GVL teilgenommen haben. Das Programm lief Ende April 2020 aus.
 
KSK
Bist du bei der Künstlersozialkasse versichert, kannst du aufgrund von Einnahmeausfällen eine Reduzierung deines monatlichen Versicherungsbeitrags beantragen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Auf der Webseite erfährst du mehr dazu.

Niedersachsen:
Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen

Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen oder Zusammenschlüssen von Soloselbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen (Ziffer 2.1.1 der Förderkriterien). Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und auf der Webseite.

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro

Förderlinie B: Kulturelle Bildung
Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen oder Zusammenschlüssen von Soloselbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen (Ziffer 2.1.2 der Förderkriterien).

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein. Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und auf der Webseite.

Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB).

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte
Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert (Ziffer 2.2.1 der Förderkriterien). Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und auf der Webseite.

Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.

Anträge über 8.000 Euro konnten beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Soloselbstständige) gestellt werden. Die Antragsstichtage beim MWK sind abgelaufen.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.


Förderlinie D: Soloselbstständige im nicht öffentlichen Bereich
Im Zuge der Projektförderung können auch Soloselbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nicht öffentlichen Bereich kulturell aktiv werden (Ziffer 2.2.2 der Förderkriterien).

Antragsberechtigt sind einzelne Soloselbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen. Anträge waren ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Soloselbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Die Antragsstichtage sind abgelaufen.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.


Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die beantragte Fördersumme geringer als 1.500,01 Euro ist, wenn ausschließlich die Produktion und Aufführung von Film- oder Zirkusaufführungen oder das Abspielen von Ton- bzw. Bild-/Tonträgern beantragt wird, für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.

Für die Anträge beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gilt: Das ausgefüllte Antragsformular muss dem MWK ausgedruckt, unterzeichnet und mit allen notwendigen Anlagen per Post gesendet werden. Adressat: MWK, Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die jeweilige Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel.

Die vollständigen Förderkriterien zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen in der Kultur (Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige) sowie die Antragsformulare für die Förderlinien C und D, die Erklärung des Soloselbstständigen (Förderlinie D), umfassende FAQ, die ANBest-P, die NRKVO sowie Kurzinformationen zur Abrechnung von Landeszuwendungen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Hilfen in der Pandemie – vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch in diesem Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Soloselbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen bis 31. März 2021 zu verlängern. Für die Antragstellerinnen und Antragsteller heißt das:

Auch im kommenden Jahr werden unter anderem die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt.

Die Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.