Sachkunde für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 2
Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 2
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
Errichten technischer Einrichtungen und Inbetriebnahmen von Motorsteuerungen und ggf. Lastüberwachungssystemen
Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
Planen von Hilfstragwerken
Koordinieren von Riggingtätigkeiten
Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen
Leiten und Beaufsichtigen von LEVEL 1 Riggern
Planen und Erstellen von Rettungskonzepten
Ausführen von Rettungsmaßnahmen
Mitwirken bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die riggingspezifischen Tätigkeiten
Ggf. Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen
Führen eines Teams
Lehrgangszulassung LEVEL 2
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 1
Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn
oder
20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen,
z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 2
Rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
Verantwortung, Delegation und Pflichtenübertragung
Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Festlegen von Aufgabenbereichen und Kommunikationswegen
Erstellen von Betriebsanweisungen
Koordinieren von Rettungsmaßnahmen
Riggingspezifische Statik
Berechnen von Mehrstrang-Bridle
Berechnen von Schnittgrößen (Normalkraft, Querkraft, Biegemoment)
Lokale und globale Biegung durch z.B. aufgelegte Traversen
Vertiefen der Kenntnisse über lokale Beanspruchungen von Traversen und Gebäudetragwerken
Abtragen von horizontalen Lasten an Tragwerken (Gebäudetragwerke, temporäre Konstruktionen, etc.)
Kennen der eingeschränkten Belastbarkeit von Knotenelementen (z.B. Ground-Support)
Kennen der Belastbarkeit von Towerkomponenten (z.B. Ground-Support)
Kennen der Bemessungsschnittgrößen von Traversen
Kennen der Auflagerreaktionen bei Mehrfeldträgern (z.B. Punktlasten, Streckenlasten, Dreieckslast)
Grenzen der rechnerbasierten Anwendersoftware zur statischen Betrachtung
Berücksichtigung von dynamischen Lastanteilen bei Einsatz von Hebezeugen
Kennen der Einwirkungen durch Wind im Open-Air Bereich (z.B. bei Einsatz von Videowänden)
Technische Kommunikation
Erstellen von Aufmaßplänen
Erstellen von Riggingplänen
Erstellen von Materiallisten
Methodik des Einholen von Informationen und Zusammenführen der gewerkespezifischen Pläne
Auswählen der für die Ausführung relevanten Daten von technischen Planungsunterlagen (z.B. Licht- und Hallenpläne, Belastungsmöglichkeiten von Tragwerken, statische Berechnungen)
Zeichnungsorganisation
Technische Arbeitsmittel (Theorie)
Planen von Hilfstragwerken (z.B. Traversen, Teams in Open-Air Bühnen)
Ausführungsplanung (statisch einfach Konstruktionen)
Planen von bodengestützten Konstruktionen (z.B. Traversentisch, Groundsupport) unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, wie Bodenbeschaffenheit, Veränderung der Bodenverdichtung durch äußere Einflüsse wie z.B. Wetter, Bodenbelastbarkeit, Gefälle, Hohlräume
Dimensionieren und Auswählen von Lastaufnahmeeinrichtungen
Auswählen von Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten (Bodenbelastbarkeit, Türgrößen, etc.)
Technische Arbeitsmittel (Praxis)
Aufmessen erstellen anhand von Riggingplänen (verschiedene Varianten, Anwenden des 3-4-5 Verfahrens zur Ermittlung des rechten Winkels, kartesische und polare Koordinaten, Laser Messsysteme)
Ausführen von speziellen Anschlagvarianten (Split-Basket, H-Bridle, Pull-Back, Truss-Bridle, etc.)
Demontieren oder Austauschen von installierten und belasteten Hebezeugen (z.B. im Messerigging)
Auf- und Abbauen von bodengestützten Traversenkonstruktionen
Einsetzen von speziellen Montagehilfen für Traversenkonstruktionen (z.B. Tower-Aufrichthilfe)
Montieren von vorgegebenen Sicherungssystemen (Lifelines)
Kontrollieren der festgelegten technischen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Lastmesssyteme, Sekundärsicherungen)
Bedienen von Motorsteuerungen zum Verfahren von komplexen Lastsystemen (inklusive Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle, 4-Augen Prinzip)
Sichtprüfung von Arbeitsmitteln vor, während und nach der Benutzung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Theorie)
Kennen verschiedener Rettungsverfahren und deren Anforderungen an Retter und Arbeitsmittel (z.B. begleitende Rettung, Rettung von oben)
Systemauswahl von verschiedenen Rettungsgeräten
Kennen der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSAgA zum Retten aus der Höhe
Überblick über geeignete temporäre Lifelinesysteme
Befähigung zur Prüfung der PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Praxis)
Sichtprüfung der PSA-Produkte vor, während und nach der Benutzung
Absolvieren von Rettungsübungen mit unterschiedlichen Zugangs- und Rettungsvarianten
Aufbau von temporären Lifelinesystemen (z.B. vertikaler Toweraufstieg, horizontales Queren auf Strukturen)
Grundlagen E-Technik
Kennen der Gefahren des elektrischen Stromes
Verstehen der Wirkung auf den menschlichen Körper
Verstehen der Grundlagen zu Wechsel- und Drehstrom
Kennen der Zusammenhänge zwischen mechanischer und elektrischer Leistung bei Elektrokettenzügen
Verstehen von Schutzmaßnahmen und Wissen über die Notwendigkeit eines Potentialausgleichs
Kennen von Schutzklassen und Schutzarten bei der Benutzung elektrischer Arbeitsmittel
Kennen von Schutzeinrichtungen und deren Wirkungsweisen (z.B. Überstromschutzeinrichtungen, Differenzstromschutzeinrichtungen, Motorschutzschalter)
Anwenden von Stecksystemen (z.B. CEE-Steckvorrichtungen, Multitore-Systeme)
Anwenden von Sicherheitsbestimmungen (z.B. die fünf Sicherheitsregeln) beim Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln
Verstehen der Anforderungen an die fachlichen Voraussetzungen der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
Kennen der Anforderungen des igvw SQP4
Prüfungen LEVEL 2
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung LEVEL 2 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.
In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL 2 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 entsprechen.
Zusätzlich müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 erfüllt sein.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:
Rechtliche Grundlagen (mindestens 30 Minuten)
Riggingspezifische Statik (mindestens 60 Minuten)
Technische Kommunikation (mindestens 30 Minuten)
Technische Arbeitsmittel (mindestens 30 Minuten)
Persönliche Schutzausrüstung (mindestens 30 Minuten)
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (mindestens 30 Minuten)
Grundlagen E-Technik (mindestens 30 Minuten)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert pro Person zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:
Technische Arbeitsmittel
Retten aus der Höhe
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.
Qualifizierungsnachweis
Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.
Dauer:
102 Lehreinheiten