Zertifizierte unterwiesene Person in Veranstaltungen
Zielgruppe
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte
Ziele / Inhalte
Mit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und der Sonderbauverordnung (SBauVO) in der aktuellen Fassung im jeweiligen Bundesland werden erhöhte Anforderungen an das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Leitung und Aufsicht
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
- Erkennen/Analysieren/Bewerten von Gefährdungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen
- Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson / Veranstaltungsleitung
- Vorbeugender Brandschutz
- Praktische Übungen in Ihren Räumen
- Erfahrungsaustausch
Dauer
ca. 22 Unterrichtsstunden, ca. 3 Unterrichtstage
Teilnehmerzahl
mindestens 10 bis maximal 20
Erfolgskontrolle
Im Anschluss an das Seminar wird eine Prüfung und ein Fachgespräch durchgeführt.
Preis
Inhouse-Schulungen – auf Anfrage
Offene Schulungen ab – auf Anfrage