202303_memomedia-sachverständiger-events_thorsten-tim-vorkefeld

Experte Thorsten Vorkefeld über Sicherheitskonzepte

Straßenfest, Open-Air-Konzert, Public-Viewing, Weihnachtsmarkt… ist doch planerisch alles der »gleiche Senf«! Oder?

Veranstaltungen im Außenbereich wie Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und Public-Viewing scheinen viele Gemeinsamkeiten zu haben. Bei genauerer Betrachtung reduziert sich diese Schnittmenge allerdings oft ausschließlich auf den Punkt »Draußen«.

Auch erschweren unkonkrete und insuffiziente Vorgaben und Verordnungen den Überblick, lassen somit Raum für Unklarheiten und Fehlinterpretationen – von denen Veranstalter:innen und Genehmigungsbehörden gleichermaßen betroffen sein können.

Open-Air-Veranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte oder Public-Viewing erfordern entsprechende Sicherheitskonzepte

Open-Air-Veranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte oder Public-Viewing erfordern entsprechende Sicherheitskonzepte

Oftmals bedarf es einer qualifizierten Hilfestellung von außen, um hier die Wünsche und Vorstellungen auf der einen sowie die rechtlichen Vorgaben auf der anderen Seite zu einem tragfähigen Konzept zusammenzufügen. Denn vielfach ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wann eine Veranstaltung im Außenbereich unter die Versammlungsstättenverordnung fällt und wann nicht. Und ob es vielleicht eine sinnvolle Option sein kann, lediglich einen Teil der Veranstaltungsfläche den Verordnungen einer Versammlungsstätte zuzuordnen.

Auch befreit ein »Umsonst-und-Draußen-Event« keinesfalls von zumindest grundlegenden Planungen im Hinblick auf die Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Dagegen wird durch ein Public-Viewing mit mehreren tausend Zuschauende nicht zwangsläufig die gesamte Veranstaltungsfläche zu einer Versammlungsstätte. Und warum lassen Absperrungen zur Besucherstromlenkung oder zur Absicherung von Gefahrenstellen anlässlich temporärer Baumaßnahmen ein Straßenfest von einem auf das andere Jahr zur Versammlungsstätte werden – und zwar dann automatisch mit einer Vielzahl zu erfüllender Verordnungen, die im Jahr zuvor nicht relevant waren?

Wer weiß hier Rat? Fachplanende für Besuchersicherheit bzw. qualifizierte Sachverständige erfassen alle relevanten Aspekte und fügen diese zu einem fundierten Sicherheitskonzept zusammen. Diese Funktion als neutrales Bindeglied zwischen Veranstalter:innen und Behörden ermöglicht ein rechtlich abgesichertes Sicherheitskonzept, das praxistauglich ist und dennoch die Imagination der Veranstaltung in vollem Umfang widerspiegelt. Dabei können KI-gestützte Planungskomponenten helfen, Vorhersagen abzusichern oder erwartbare Szenarien zu simulieren, um allen Beteiligten einen umfassenden Überblick für nachfolgende Entscheidungen zu ermöglichen.

Denn nur ein optimales Sicherheitskonzept beinhaltet Maßnahmen, die nachvollziehbar sind und verstanden werden. Und die Erfahrung zeigt, dass es auch nur dann in der Planungsphase von allen Beteiligten getragen und während der Veranstaltung von den Besuchende angenommen wird.

Thorsten Vorkefeld ist staatlich anerkannter Pyrotechniker sowie Laserschutzbeauftragter und sieht den Aspekt der Sicherheit immer an erster Stelle. Seit fast 30 Jahren ist der 48-jährige Diplom-Ingenieur im Bereich überregionaler Veranstaltungen tätig und hat inzwischen einen großen Erfahrungsschatz bei der Planung und Realisation von Events und Großereignissen gesammelt.