Die Versammlungsstättenverordnung ist ein wichtiges Thema für Veranstalter und technische Dienstleister in der Veranstaltungsbranche (2007-10-08)
Olaf Jastrob, Geschäftsführung GvWD bR
Circa 200.000 - 300.000 Unternehmen, Vereine und Institutionen in Deutschland haben einen akuten Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Versammlungsstättenverordnung, kurz V.Stätt. Der Gesetzgeber gibt ein Regelwerk vor um die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern zu gewährleisten. Der Haken daran: die wenigsten wissen davon. Besonders betroffen sind Hotel- und Gastronomiebetriebe, Städte, Gemeinden und Kommunen sowie Betreiber von Versammlungsstätten, Event-Agenturen und technische Dienstleister.
Der Mensch ist ein geselliges Wesen. Er trifft sich gerne mit anderen Menschen, um zu essen, zu trinken, sich zu unterhalten oder sich zu informieren. Häufig werden diese Anlässe kombiniert. Den jeweils richtigen Rahmen dafür bieten die Säle, Hotels und Veranstaltungshallen, aber auch Schulaulen, Gemeindehäuser, Rathäuser, etc. in NRW und im besonderen in Köln. Karneval steht vor der Tür und ein Großteil der Karnevalspräsidenten und Literaten haben sich bisher noch nicht mit den für Sie aus den V.Stätt entstehenden Konsequenzen beschäftigt.
An Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, entstehen zwangsläufig Gefahren für Gäste und Beschäftigte. Um der Entstehung dieser Gefahren weitestgehend vorzubeugen, wurden nicht nur technische Regeln wie VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften geschaffen, sondern auch Bundeslandspezifische baurechtliche Verordnungen erlassen. In unserem Land findet die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.
In ihr wird unter anderem geregelt, wie viele Personen abhängig von der Notausgangsbreite und der Fläche im Raum maximal anwesend sein dürfen, wie viele Stühle in einer Reihe stehen dürfen, welche Abstände Tische und Stühle haben müssen, wo schwer entflammbare Materialien eingesetzt werden müssen und -besonders wichtig- welche Pflichten Betreiber und Veranstalter oder deren Beauftragte treffen.
Mit der Neufassung der VstättVO im Jahre 2002 ging ein Aufschrei durch die mit Veranstaltungen befassten Personen und Institutionen. In jeder Versammlungsstätte mussten nun Meister oder mindestens ausgebildete Fachkäfte mit dreijähriger Berufserfahrung anwesend sein. Bei Aufbau, Veranstaltung und Abbau. Erhebliche Mehrkosten drohten den Hoteliers, Gastwirten und Veranstaltern. Darüber hinaus entstanden erhöhte Haftungsrisiken für Pächter, Inhaber, Vereinen und Kommunen bei Nichteinhaltung der Regelungen und daraus folgendem Schaden.
Dabei hatte es der Gesetzgeber nur gut gemeint. Durch die Anwesenheit des Fachpersonals sollte sichergestellt werden, dass die Arbeiten sicher erledigt und keine unsicheren Gerätschaften installiert werden oder die Rettung erschwert wird. Der Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten und der Besucher war oberste Priorität. Im letzten Jahr erhörte der Gesetzgeber dann die kritischen Stimmen aus Veranstaltungstechnik und Gastronomie und novellierte am 14. November 2006 die Verordnung in NRW.
Nun wurden neben einigen Detailänderungen vor allem die Anforderungen an die Anwesenheitspflichten und die notwendige Qualifikation der "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" an die Praxis angepasst. Denn einer der Hauptkritikpunkte war die Tatsache, dass nicht annährend so viele ausgebildete Meister vorhanden waren und sind, wie bei der alten Regelung benötigt würden. Und muss wirklich für den Aufbau einer Karnevalssitzung ein Meister anwesend sein und bezahlt werden?
Die Lösung findet sich jetzt im § 40 der Verordnung. Nach diesem ist eine "Aufsicht führende Person" ausreichend, wenn von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnentechnischen Einrichtungen und von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren zu erwarten sind. Eine Gefährdungsanalyse sollte erstellt werden und die Person muss zudem mit den technischen Einrichtungen vertraut sein.
Idealerweise ist diese "Sachkundige Aufsichtsperson" in den relevanten Vorschriften wie VStättVO, Unfallverhütung und Brandschutz nachweisbar geschult worden und stammt aus dem eigenen Mitarbeiterkreis. Damit wird gewährleistet, dass sie auch mit der hauseigenen Technik vertraut ist. Die Schulung eigener Mitarbeiter im Sinne der VstättVO wie sie z.B.die GvWD bR anbietet, sollte in der Regel flankiert werden durch eine Begehung der Versammlungsstätte durch einen Meister für Veranstaltungstechnik. Bei komplexen Aufbauten kann er den Aufbau abnehmen, eine Gefährdungsanalyse erstellen und die Veranstaltung in die Hände Ihrer "Sachkundigen Aufsichtsperson" übergeben.
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung der VstättVO endlich einen Webfehler in einer für die Betroffenen wichtigen gesetzlichen Regelung beseitigt. Die Schulung zur "Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten" der Handwerkskammer Köln und die Kooperation mit der Firma GvWD bR setzt Ihre Mitarbeiter nach nur 4-5 Tagen in die Lage, Ihre Veranstaltungen im vorgegebenen Rahmen sicher zu beaufsichtigen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Quelle bzw. Informationen von:
Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co. KG
 
Eventbranchenbuch memo-media 2012
Das Eventbranchenbuch memo-media 2012 Deutschland unterstützt Sie bei der Planung und Organisation
Ihrer Veranstaltungen mit mehr als 7.000 Direktkontakten: Unterhaltungskünstler,
Eventagenturen, Cateringunternehmen, Eventlocations, Veranstaltungstechnikverleiher,
Künstlervermittlungen, Messebauer –
alles, was Sie für die Organisation von Firmenfesten, Hausmessen,
Promotionen-Aktionen und Marketing-Kampagnen brauchen.
>>> Hier können Sie das Eventbranchenbuch memo-media 2012 bestellen.
Erste Wahl bei Party Rent: hochwertige Designmöbel von Originalherstellern
Klassische Form, zeitlose Ästhetik, klare Proportionen – so kommt der LEM-Barhocker des italienischen Möbelherstellers LaPalma daher. Das Möbelstück ist eines von vielen Original-Markenprodukten, die die Party Rent Group bei der Vermietung ihres professionellen Event-Equipments einsetzt.
diedruckerei.de setzt neue Maßstäbe im Textildruck
Neue Stoffdruckmaschine bietet höchste Qualität für Außenwerbung
Köln und Düsseldorf präsentieren sich als 'Meetropolis' auf der IMEX 2012
Das Cologne Convention Bureau (CCB) und das convention bureau DÜSSELDORF (cbD) stellten mit dem Projekt "KÖLNDÜSSELDORF - The Meetropolis" gemeinsam das Angebot der rheinischen Kongressdestinationen auf der IMEX vor.
Ticketing-Schwerpunkt 'Artist-to-Fan Ticketing' auf dem DJ Meeting 2012
Nach einer kreativen Pause im Jahr 2011 startet das DJ Meeting, der älteste Branchentreff in Deutschland, am 23. Mai 2012 mit neuen Ideen durch. Der VVK findet auch dieses Jahr wieder in Kooperation mit ticketscript statt.
Securitas – sichere Kommunikation auf der Messe Berlin und dem ICC dank TETRA-Funk
Die Securitas Sicherheitsdienste setzen für die Kommunikation auf dem Messegelände Berlin und dem Internationale Congress Centrum (ICC) auf eine digitale Bündelfunk-Lösung (TETRA) von Riedel Communications.
| 04.05.2012 | Varieté-Show Humor macht sexy! im et cetera |
| 17.05.2012 | Ich würd’s wieder tun! Best of CHRIS Kolonko |
| 25.05.2012 | Kleinkunstfestival Usedom |
| 25.05.2012 | 9. Straßenkünstlerfestival ARTISTI DI STRADA 2012 |
| 28.05.2012 | Tag der offenen Tür im GOP Varieté-Theater |
| 30.05.2012 | Improslam – Die Kultshow vom Kiez |
| 30.05.2012 | Jahresevent der MICE Branche 'Werte 2.0' |
| 31.05.2012 | firedancer in concert |
| 14.06.2012 | Xing HRS Business Run 2012 |
| 17.06.2012 | Absolventengala der Staatlichen Artistenschule Berlin und Sprungbrettverleihung |
| 11.07.2012 | PREMIERE: Ovids Traum - Im Garten der Wandlungen |
| 19.07.2012 | LOCATIONS REGION STUTTGART |
| 14.09.2012 | 7. Vohenstraußer KabarettTage |
| 14.09.2012 | 5. Kölner Wissensforum |
| 08.11.2012 | Adam & Eva Awardverleihung 2012 |
