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Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO“

Datum: Mittwoch, 11.09.2024 bis Donnerstag, 12.09.2024
Veranstalter: A.V.B. - Akademie für Arbeits-, Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
Adresse:
ZOOM
Anmeldung unter:
Celine Runge:
seminare@avb-akademie.de
runge@avb-akademie.de
Eintritt: 540,00€ (zzgl. 19% MwSt.)
Tickets: www.avb-akademie.de

ZIELGRUPPEN 

  • Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen)

  • Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden:  Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement, Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur

ZIELE / INHALTE

Voraussetzungen:

Berufliche Tätigkeit in einem der oben genannten Bereiche

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen.

Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

  • Relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten

  • Grundlagen einer Risikobewertung

  • Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen an den öffentlichen Raum

  • Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten

  • Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber

  • Gesetzliche Vorgaben und Regeln

  • Musterkonzept: Gliederung und Handhabung

  • Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts

  • Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung

  • Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen

  • Unterweisungen zur Veranstaltung

  • Kommunikation mit Behörden und Beteiligten

  • Kontrolle und Aufsicht

  • Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen

  • Notfallmanagement

  • Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen

  • Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen 

  • Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber

  •  

HINWEIS

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT

Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Angebote zu diesem Event:

52511 Geilenkirchen
A.V.B. - Akademie für Arbeits-,
Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
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