Bild zu Umsetzung der VStättVO für Führungskräfte

Umsetzung der VStättVO für Führungskräfte

Datum: Freitag, 07.06.2024 um 11:00
Veranstalter: A.V.B. - Akademie für Arbeits-, Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
Adresse:
ZOOM
Anmeldung unter:
Celine Runge:
seminare@avb-akademie.de
runge@avb-akademie.de
Eintritt: 189,00€ (zzgl. 19% MwSt.)
Tickets: www.avb-akademie.de

Zielgruppe:

  • Betreiber, Veranstalter

  •  Geschäftsführer, Entscheider, Inhaber von Versammlungsstätten

  • Kommunikationszentren, Hotels, 
Betriebskaninen, Event-Locations aller Art

  • Städte, Gemeinden, Kommunen: Bürgermeister, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Mitarbeiter/innen und 
Entscheider/innen, die mit der Organisation von Veranstaltungen (Kulturamt, Stadtmarketing, Gebäude, Immobilien, Bezirksverwaltungsstellen, etc.) und der Vermietung von Versammlungsstätten (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Theater, Bürgerhäuser, etc.) betraut sind. 


Ziele/Inhalte:

Dem Betreiber einer kleinen oder großen Versammlungsstätte und Veranstaltern obliegt die Pflicht, die Sicherheit vollumfänglich herzustellen und zu gewährleisten. Doch wie ist die Versammlungsstättenverordnung zu verstehen, zu welchen Gesetzen und Vorschriften steht sie im Kontext. Wie sind diese Vorgaben umzusetzen, was kann wie delegiert werden?

Der Betrieb von Versammlungsstätten (Gebäuden und Anlagen) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft. Eine besonders große Rolle spielen dabei die Besucher und deren Sicherheit. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Geschäftsführungen oder anderen Verantwortlichen drohen.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

  • ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1), DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C 1) 

  • Schutzziele der Musterversammlungsstättenverordnung bzw. dem entsprechenden Landesrecht

  • Grundlegende Bauvorschriften (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)

  • Grundlegende Betriebsvorschriften (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)

  • Verantwortliche Personen (Veranstaltungsleitung, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, etc.)

  • Anwesenheitspflichten und Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen

  • Möglichkeiten der Delegation von Verantwortung und Pflichten

ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT

Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Angebote zu diesem Event:

52511 Geilenkirchen
A.V.B. - Akademie für Arbeits-,
Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
Mehr erfahren Unverbindlich anfragen