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Steuerrecht für Künstler – Steuerberater Willers mit Tipps

Steuerrecht für Künstler! Immer wieder werden Tatbestände bekannt, dass Künstler bei ihrer Steuer böse Überraschungen erleben. Vor Jahren betraf es in einer Großaktion die Regisseure. Auch Artisten haben oft Probleme mit den Finanzämtern. P. Alexander Willers aus der Kanzlei Willers | Kunze in Köln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht und bringt Licht ins Dunkel.

memo-media: Was macht Künstler steuerlich zum Künstler?

ALEXANDER WILLERS: Wer Künstler ist, kann dennoch unterschiedlich steuerlich »behandelt« werden. Die künstlerische Tätigkeit ist einerseits gegen private musische Interessen abzugrenzen. Andererseits kann ein Künstler zur Einkommensteuer sowie Lohnsteuer veranlagt werden und muss Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Welche Steuern zu zahlen sind, hängt von seinen persönlichen Verhältnissen, der Art und Beurteilung seiner Tätigkeit und der Höhe der Einkünfte bzw. Umsätze und der Frage ab, ob Künstler als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sind.

Was jedoch ist ein Künstler und wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?

Alexander Willers erklärt uns was Künstler bei ihrer Steuer beachten müssen.

Alexander Willers erklärt uns was Künstler bei ihrer Steuer beachten müssen.
© (c) Thekla Ehling

Die Finanzämter müssen diese schwierige Frage beantworten, ohne dabei die künstlerische Qualität als solche zu bewerten. Die Frage, ob ein Künstler steuerlich überhaupt ein Künstler ist, hängt entscheidend davon ab, ob seine »Kunst« den Anforderungen der Finanzgerichte und auch des Bundesverfassungsgerichtes an den Kunstbegriff erfüllt. Dabei muss man zunächst wissen, dass der Begriff »Kunst« nicht allgemein verbindlich definiert werden kann.

Kunstbegriff im Steuerrecht

Im Steuerrecht gibt es keinen allgemeinen Kunstbegriff, sodass die Finanzgerichte in jedem Einzelfall entscheiden müssen. In den Fällen, in denen das Gericht Zweifel daran hat, ob der Steuerpflichtige eine künstlerische Tätigkeit ausübt, werden von den Finanzgerichten sogar Sachverständige beauftragt, um diese Frage zu beantworten. Auch die – meist hilflosen – Versuche der Rechtsprechung, das Wesen der künstlerischen Tätigkeit zu umschreiben, sind nicht hilfreich. Am Ende steht eine Reihe von Einzelfallentscheidungen.

Gibt es keine höchstrichterlichen Entscheidungen, die helfen?

Das Bundesverfassungsgericht sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Mittel einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.

Dies macht klar, warum es keine allgemeine verbindliche Definition gibt, unter die sich alle Künstler fassen lassen könnten. Die Finanzgerichte unterstellen eine künstlerische Tätigkeit, wenn die Arbeiten der Steuerpflichtigen nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen.

Wie sieht es aus, wenn Künstler Werbung machen?

Die ausgeführte Tätigkeit für die Zwecke der Werbung kann sowohl künstlerischer als auch gewerblicher Natur sein. Allein der gewerbliche Zweck der Werbung bedeutet nicht einfach, dass automatisch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung verloren geht.

Entscheidend ist, ob der Künstler sich an Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm aufgrund dieser Weisungsgebundenheit kein oder kein genügender Spielraum für eigenschöpferische Leistung bleibt.

Das reine Sprechen von Werbetexten ist zum Beispiel keine eigenschöpferische Leistung, da dabei nicht die schauspielerische Leistung im Vordergrund steht, sondern der sachliche Inhalt des Werbetextes.

Hat ein Künstler Steuerprivilegien?

Das Steuerrecht fördert die Kunst auf vielfältige Weise. Bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen für Künstler: sei es beim Lohnsteuerabzug, bei bestimmten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen. Freiberufliche Künstler können steuerfreie Einnahmen erzielen.

Dies ist zum Beispiel der sogenannte Ehrensold für Künstler sowie Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe, Stipendien und die Beiträge, die die Künstlersozialkasse zugunsten des nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten aus dem Aufkommen von Künstlersozialabgabe und Bundeszuschuss an einen Träger der Sozialversicherung oder an den Versicherten zahlt.

Viele Künstler nutzen die Ausgabenpauschale

Künstler ziehen beispielsweise einfach die Betriebsausgaben von den Einnahmen ab oder nutzen die Ausgabenpauschale von derzeit 2.455 Euro im Jahr. Durch diese Rechnung erhalten sie ihren Gewinn. Nur dieser wird besteuert.

Erbringen Künstler Leistungen gegen Entgelt, sind sie umsatzsteuerpflichtig, mit Ausnahme der Kleinunternehmer. Diese dürfen, wenn sie als solche eingetragen sind, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Tun sie das dennoch, müssen sie die entsprechenden Beträge an das Finanzamt abführen.

Wann sind Leistungen von Künstlern umsatzsteuerfrei?

Kanzlei Willers | Kunze berät Künstler zum Thema Steuerrecht

Kanzlei Willers | Kunze berät Künstler zum Thema Steuerrecht
© (c) Thekla Ehling

Die Leistungen von Musikern und Sängern können umsatzsteuerfrei sein. Auf die Art der Musik kommt es nicht an. Der Künstler muss aber eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde haben, aus der hervorgeht, dass der Künstlerdie gleichen kulturellen Aufgaben wie die in der Vorschrift genannten Einrichtungen (Orchester, Kammermusikensembles, Chöre) der öffentlichen Hand erfüllt. Die Bescheinigung muss für den jeweiligen Künstler persönlich und nicht lediglich das Orchester oder Ensemble, in dem der Künstler mitwirkt, ausgestellt sein.

Mal 19 Prozent, mal sieben

Bei der Umsatzsteuer muss ohne Befreiung zwischen Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 Prozent entsprechen und solchen, die den vergünstigten Steuersatz von 7 Prozent zugrunde legen, unterschieden werden.

Kunstgegenstände, Theater, Chöre, Solisten und Orchester und Urheberrechte sind ermäßigte künstlerische Leistungen.

Wer ist zur Zahlung der vollen Umsatzsteuer verpflichtet?

Nicht begünstigt und damit mit dem Regelsteuersatz steuerpflichtig sind aber beispielsweise gesangliche, kabarettistische oder tänzerische Darbietungen im Rahmen einer Veranstaltung, einer sportlichen Veranstaltung oder zur Unterhaltung der Besucher in Gaststätten, wenn der Künstler selbst Veranstalter ist. Soweit sich der Künstler nur zur Erbringung einer kulturellen Leistung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, ist der Umsatz begünstigt. Dies gilt auch dann, wenn er im Rahmen einer nicht begünstigten Veranstaltung auftritt.

Vielen Dank für das informative Gespräch.

Und an unsere Leser: Vielen Dank für den Besuch unserer Seite: Steuerrecht für Künstler.