Steuertipps für die Firmenweihnachtsfeier-Planung

Firmen-Weihnachtsfeierplanung: Rechtliche und steuerliche Tipps

Bei der Firmen-Weihnachtsfeierplanung gibt es viele Dinge, an die man denken sollte. Unter anderem kommen für Unternehmen dabei auch immer wieder Fragen auf, ob man die Weihnachtsfeier steuerlich absetzen kann oder ob das Weihnachtsgeld steuerfrei ist. Diese und viele weitere spannende Fragen im Zusammenhang mit der Firmen-Weihnachtsfeierplanung beantwortet uns Rechtsanwalt Alexander Willers im Blog für die Eventplanung.

Sachgeschenke oder Geldgeschenke?

Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, dem Arbeitnehmer zu Weihnachten Geschenke zu machen. Dies kann in Form von Sachgeschenken oder Geld geschehen. Entscheidet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich des Weihnachtsfestes ein Geldgeschenk zu machen, so spricht man von Weihnachtsgeld. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Einmalzahlung, die in der Regel im November oder Dezember fällig wird. Die Höhe dieses Weihnachtsgeldes kann der Arbeitgeber grundsätzlich frei bestimmen.

Habe ich als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Zunächst kann die Zahlung eines Weihnachtsgeldes explizit im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ein Anspruch kann sich zudem aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Häufig ergibt sich jedoch auch ein Anspruch aus „betrieblicher Übung“. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum, das sind mindestens drei Jahre, ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit allen Arbeitnehmern – oder zumindest allen Arbeitnehmern einer bestimmten Abteilung oder Gruppe – ein Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe oder nach einer bestimmten Berechnungsmethode zahlt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Höhe, die in den Jahren zuvor gezahlt wurde. Der Anspruch ergibt sich aus „betrieblicher Übung“, welcher ein ungeschriebener Teil des Arbeitsvertrages ist. Weiterhin kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Wenn alle Arbeitnehmer im Betrieb ein Weihnachtsgeld erhalten, so kann ein einzelner nicht ohne wichtigen Grund davon ausgeschlossen werden.

Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich nicht steuerfrei und auch nicht sozialversicherungsfrei.

Die Versteuerung von Weihnachtsgeld lässt sich nur dadurch vermeiden, dass mit dem Arbeitnehmer individuell vereinbart wird, dass das Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Der Nachteil ist natürlich, dass der Arbeitnehmer dann nicht sofort über das Geld verfügen kann. Auch Sachgeschenke gehören zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, so auch bei Weihnachtsgeschenken. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen können Sachgeschenke steuerfrei bleiben bzw. mit günstigen pauschalen Steuersätzen versteuert werden. Weihnachtsgeschenke müssen jedoch versteuert werden, außer sie bleiben unter der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44 €.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Weihnachtsfeier zu veranstalten?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Dies gilt auch dann, wenn er es in den Jahren davor getan hat. Veranstaltet der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier, so ist die Teilnahme daran für die Arbeitnehmer ebenfalls freiwillig, außer sie findet in der regulären Arbeitszeit statt.

Kann der Arbeitgeber die Kosten für eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen?

Der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten für die Weihnachtsfeier steuerlich geltend machen, wenn es sich um eine echte Betriebsfeier im Sinne des Einkommenssteuergesetzes handelt. Das ist der Fall, wenn die Feier nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfindet und für jeden Mitarbeiter zugänglich ist.

Darf ich Geschäftskunden Weihnachtsgeschenke machen?

Unternehmen dürfen ihren Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten Weihnachtsgeschenke machen. Zu beachten ist jedoch, dass dabei schnell der Verdacht versuchter Bestechung entsteht. Es gibt keine gesetzliche Wertgrenze, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt. Auf Geldgeschenke sollte gänzlich verzichtet werden. Bei Sachgeschenken sollte darauf geachtet werden, dass ihr Wert sozial angemessen ist und nicht zu einem „verdächtigen Zeitpunkt“ wie z. B. vor Abschluss eines Geschäfts erfolgt. Da es also keine klaren Regeln und Grenzen diesbezüglich gibt, bedarf es besonderer Vorsicht.

Darf ein Unternehmen die Firmen-Weihnachtsfeierplanung für mich übernehmen?

Auch eine Weihnachtsfeier darf ausgerichtet werden. Hier gilt jedoch Ähnliches wie bei Weihnachtsgeschenken. Fällt sie zu kostspielig aus und findet sie zu einem „verdächtigen Zeitpunkt“ statt, so gerät man leicht in den Verdacht der Korruption. Hierbei sollte auch auf die Gästeliste geachtet werden. Besonders bei Gästen in öffentlichen Ämtern ist Vorsicht geboten. Wiederum gibt es jedoch keine klaren Gesetze oder Richtlinien.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Firmen-Weihnachtsfeierplanung und bei der Durchführung Ihrer unternehmerischen Weihnachtsaktivitäten.