Bild zu Workshop „Sicherheit für Ihre Veranstaltung - so setzen Sie die VersammlungsstättenVO um - Was ist neu bei der MVstättVO?“
(Bildquelle: Kerstin Klode)
Referentin Kerstin Klode

Workshop „Sicherheit für Ihre Veranstaltung - so setzen Sie die VersammlungsstättenVO um - Was ist neu bei der MVstättVO?“

vom 19.12.2014 veröffentlicht über meinMemo

Das Seminar mit Expertin Kerstin Klode findet bereits zum 10. Mal in Mannheim statt - melden Sie sich jetzt an!

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen – ganz so einfach ist das für Veranstaltungen nicht! Insbesondere an die Räumlichkeiten, die Organisation und Sicherheit werden besondere Anforderungen gestellt. Für Versammlungsstätten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnungen maßgeblich, die das Ziel hat, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren.



Sie gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.

In diesem Seminar erfahren Sie, ob die Vorschriften der MVStättV Auswirkungen auf die Organisation innerhalb Ihrer Versammlungsstätten haben. Die Dozentin gibt Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie die Vorschriften in der Praxis umsetzen müssen. Sie erläutert Ihnen ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt Ihnen, was Sie tun können, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.

So wissen Sie, worauf Sie achten müssen und können der nächsten Veranstaltung gelassen entgegensehen!

In 2014 wurde die Musterversammlungsstättenverordnung in einigen Punkten überarbeitet. Die Referentin stellt die für den Betrieb einer Versammlungsstätte wichtigen Neuerungen dar.



Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 3 MVStättV ab.