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Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT

VPLT Roadshow BEAUFTRAGUNG

vom 01.11.2021 veröffentlicht über meinMemo

Hannover, 01. November 2021 - Wenn Einzelunternehmer in der Veranstaltungswirtschaft beauftragt werden, ist Rechtssicherheit für alle Vertragsparteien wichtig. Diese Sicherheit ist aber in Zeiten dynamischer Entwicklungen in der Rechtsprechung rund um Scheinselbstständigkeit zunehmend gefährdet. Der VPLT widmet sich daher in seiner Eventreihe Roadshow BEAUFTRAGUNG schon länger diesem für alle relevanten Thema.

Jetzt veranstaltet der Verband sein nächstes Event der Reihe Roadshow BEAUFTRAGUNG am Dienstag, 30. November 2021 von 11.00 bis 17.00 Uhr im Virtual Production Studio PM BLUE GmbH Billbrookdeich 210 22113 Hamburg und per Livestream.

Fachleute und Insider verschiedener Interessengruppen diskutieren über rechtskonforme Beauftragung, aktuelle Rechtsprechung und neue Arbeitsmodelle als Lösung. Vorgestellt wird auf der Veranstaltung auch die aus dem Jahr 2017 überarbeitete Funktionstabelle. Diese soll helfen, sich möglichst genau anhand konkreter Tätigkeiten und Funktionsbezeichnungen mit dem rechtlichen Risiko einer Scheinselbstständigkeit auseinanderzusetzen.

Wichtig: Um die Diskussion rund um das für die gesamte Branche relevante Thema breiter zu öffnen, können an dieser Roadshow BEAUFTRAUNG auch dieses Mal wieder Nicht-Mitglieder teilnehmen. Die Veranstaltung wird unter 2G-Bedingungen mit verifizierbaren Impf- und Genesenennachweisen stattfinden. Die Anzahl für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist beschränkt. Freie Plätze werden nach dem Prinzip First-come-First-served vergeben. Ein Link zur Teilnahme am Livestream findet sich in Kürze auf der Webseite.

„Mehr Rechtssicherheit für alle“
Ein Gespräch mit Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT, zum Thema Beauftragung und die gleichnamige Roadshow des Verbands, um mehr aufzuklären und gemeinsame Lösungen für Auftraggeber und Auftragnehmer zu finden.

Der VPLT veranstaltet wieder seine RoadshowBEAUFTRAGUNG. Was sind die Ziele?
Die Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern ist durch Gesetze massiv reglementiert worden. Kontrollen der Deutschen Rentenversicherung und des Zolls und Sozialversicherungs- und Strafverfahren sorgen jetzt in der Folge für Verunsicherung. Dieses Thema schwelt weiter und ist durch Corona keineswegs beendet. Ganz im Gegenteil gibt es sogar neue Rechtsprechung, die die Situation komplizierter macht. Wir wollen unsere Mitglieder und die Branche objektiv dazu aufklären. Beteiligte sollten vor einer Beauftragung mehr denn je das eigene unternehmerische Handeln überprüfen und die Risiken einer möglichen Scheinselbstständigkeit analysieren. Uns ist wichtig, dass sich alle an einen Tisch setzen und gemeinsam Lösungen im Binnenverhältnis von Auftraggebern und Auftragnehmern finden. Eine Möglichkeit sind zum Beispiel neue Arbeitsmodelle, über die wie unter anderem in der Roadshow diskutieren. Ziel ist am Ende mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Welche Rolle spielen dabei der Verband und seine Mitglieder?
Unser Verband ist sehr heterogen aufgestellt. Wir haben daher Zugang zu beiden Gruppen, den Auftraggebern und Auftragnehmern, und nehmen uns dem Thema mit unserer Eventreihe schon länger an. Es kommt in der oft sehr lebhaften Debatte immer der falsche Vorwurf auf, irgendje-mand wolle die Selbstständigen oder sogar die Selbstständigkeit abschaffen. Zumindest wir wollen und können das nicht. Wir möchten stattdessen umfassend und objektiv über die aktuelle Situation aufklären und für das Problem sensibilisieren. Das ist deshalb so dringend notwendig, weil sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren verändert und im zurückliegenden Jahr noch mal verschärft hat. Das löst ständigen Anpassungsdruck aus. Wer das ignoriert, dem drohen als Unternehmen und Selbstständigen neben Haftungsrisiken erhebliche finanzielle Konsequenzen, die die Existenz bedrohen.

Was hat sich in der Rechtsprechung geändert?
Es gibt aktuelle Entscheidungen von Bundes- und Landesarbeitsgerichten zum Beispiel zu möglichen Rückzahlungen von Honoraren. Auch die Deutsche Rentenversicherung prüft nach wie vor intensiv, von welcher Partei im Auftragsverhältnis sie Sozialversicherungsbeiträge einfordern kann. Der Veranstalter ist als Auftraggeber und damit möglicher Arbeitgeber nun ebenfalls in den Fokus gerückt. Mögliche Folgen sind Ausgleichsforderungen nach der Beauftragung. Wer Unsicherheit oder Konflikte vermeiden möchte, braucht also frühzeitig klare Regeln zu Pflichten und möglichen Ansprüchen im Haftungsfall.

Neben dem kommenden Event hat der VPLT seine Funktionstabelle aktualisiert. Was steckt dahinter?
Eine zusätzliche Herausforderung ist, dass in unserer Branche spezielle berufliche Funktionen teilweise mit verschiedenen Berufsbildern oder Qualifikationen gleichgesetzt werden. Beteiligte verstehen Funktionen deshalb manchmal anders. Das beeinflusst aber den Status einer Beschäftigung und ob jemand wirklich selbstständig tätig ist oder im Grunde die Tätigkeit eines Angestellten ausübt. In der Tabelle listen wir zahlreiche, typische Funktionen auf und ergänzen sie mit einer Risikoeinschätzung. Eine Rolle spielen dabei Kriterien, die gemäß Rechtsprechung gegen eine selbstständige Beauftragung sprechen. Darunter fallen zum Beispiel die Weisungsgebundenheit, fehlendes unterneh-merisches Risiko oder Eingliederung in die Firma des Auftraggebers.

Die Tabelle soll auch ein Aufruf zur Handlung sein, ein Anstoß zur Reflexion und eine Aufforderung zum Mitwirken. Sie beschreibt die aktuelle Risikoeinschätzung aus juristischer Sicht nach aktuellem Stand und auf Basis von Informationen und dem Kenntnisstand der Mitwirkenden. Seinen Zweck kann das Dokument aber nur erfüllen, wenn es dynamisch weiterwächst, ergänzt und verändert wird.

Wir sammeln dafür weiter Arbeits- und Beauftragungsszenarien und rechtliche Erfahrungswerte mit Prüfungen und deren Konsequenzen. Dafür brauchen wir Unterstützung. Natürlich ersetzt die Funktionstabelle keine rechtliche Beratung und wir möchten mit ihr keineswegs Vorschriften machen. Dazu sind Beauftragungen viel zu individuell.