Bild zu Versammlungsstättenverordnung – Workshop in Münster
(Bildquelle: Kerstin Klode)
Referentin Kerstin Klode

Versammlungsstättenverordnung – Workshop in Münster

vom 02.11.2016 veröffentlicht über meinMemo

Die IECA bietet am 17. November 2016 erstmals einen Workshop mit Kerstin Klode im Theatertreff Münster an.

“Man soll die Feste feiern, wie sie fallen” – ganz so einfach ist das für Veranstaltungen nicht! Insbesondere an die Räumlichkeiten, die Organisation und Sicherheit werden besondere Anforderungen gestellt. In Deutschland regelt das jeweilige Bundesland im Baurecht den Bau, aber auch den Betrieb von Versammlungsstätten. Diese verfolgen das Schutzziel, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren.

In Nordrhein-Westfalen sind die Regelungen seit 2009 für alle Sonderbauten in der Sonderbauverordnung (SBauVO) zusammengefasst. Die SBauVO ist für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, anzuwenden. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.

In diesem Seminar erfahren Sie, ob die Vorschriften der SBauVO Auswirkungen auf die Organisation innerhalb Ihrer Versammlungsstätten haben. Die Dozentin gibt Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie die Vorschriften in der Praxis umsetzen müssen. Sie erläutert Ihnen ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt Ihnen, was Sie tun können, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden. So wissen Sie, worauf Sie achten müssen und können der nächsten Veranstaltung gelassen entgegensehen!

Die ARGEBAU hat im Jahre 2014 die Musterversammlungsstättenverordnung in einigen Punkten überarbeitet. Die Referentin stellt die für den Betrieb einer Versammlungsstätte wichtigen Neuerungen dar und erläutert, in welchen Bundesländern dies bereits übernommen wurde. Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs.2 Nr. 3 SBauVO bzw. MVStättVO ab.