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Seminare zur Veranstaltungssicherheit im November

vom 23.10.2014 veröffentlicht über meinMemo

Am 19. November 2014 führt Expertin Kerstin Klode das Seminar „Spielregeln für sichere Veranstaltungen“ in Mannheim durch. Einen Tag später geht es dann um den Brandschutz in Versammlungsstätten - melden Sie sich jetzt an

Veranstaltungen werden in den unterschiedlichsten Gebäuden und Veranstaltungsorten durchgeführt. Der Veranstalter bzw. die beauftragte Agentur beachten oft in erster Linie, ob die gewählte Location aus Marketinggesichtspunkten für die geplante Veranstaltung attraktiv ist. Vor einem Event muss jedoch vom Veranstalter und Betreiber einer Versammlungsstätte die Sicherheit des Veranstaltungsortes und die vorhandenen Genehmigungen geprüft und hinterfragt werden. Wird dies nicht getan, besteht das Risiko, dass eine Veranstaltung entweder nicht wie geplant oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.

Referentin Kerstin Klode stellt am 19. November die aktuelle Rechtslage vor und nennt die wichtigsten Kriterien und zuständigen Stellen für die Genehmigung von sog. „Off-Locations“. Die Teilnehmer dieses Grundlagenseminars sollen erkennen, ob ihre geplanten Veranstaltungen unter die MVStättV fällt und welche Auswirkungen dies auf die Genehmigungen der Veranstaltung bzw. die Organisation hat





Das Seminar am 20. November mit Kerstin Klode und Brandschutzbeauftragtem Rainer Sonntag stellt die Zusammenhänge zwischen denen im Gebäude bzw. der Versammlungsstätte vorhandenen technischen Einrichtungen und dem (Veranstaltungs-)Betrieb dar. Der Fokus liegt hierbei auf dem Brandschutz, eine äußerst wichtige Sicherheitsvorgabe in Versammlungsstätten. Die Betriebsvorschriften sind hierbei ebenso ein Thema wie die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Belange des Brandschutzes.

Daneben werden Fragen des Bestandsschutzes und deren Auswirkungen auf die Veranstaltungen, die in Versammlungsstätten durchgeführt werden können, angesprochen. Ferner wird die Problematik von Veranstaltungen in Gebäuden, die keine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsstätten haben, in denen aber im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung bzw. Ausnahmegenehmigung einzelne Veranstaltungen durchgeführt werden, dargestellt.



Nähere Informationen unter der Website.