Bild zu LiveKomm zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes:  Hört auf die Wissenschaft!

LiveKomm zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes: Hört auf die Wissenschaft!

vom 20.04.2021 veröffentlicht über meinMemo

• Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel müssen unter Einhaltung von Hygieneregeln zulässig sein • Forderungen nach Spielräumen für regionale Modellprojekte im Kulturbereich

Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Bundesverbandes LiveKomm, der mehr als 650 Musikclubs und Festivals vertritt, ein fataler Schritt in die falsche Richtung. Die Regularien missachten wissenschaftliche Erkenntnisse und verlieren dabei den Bezug zur Lebensrealität der Menschen. Soziale Dynamiken werden völlig außer Acht gelassen. Es ist Fakt, dass sich Menschen mit den steigenden Temperaturen draußen versammeln und es dabei vor allem in den Ballungszentren zu größeren, unkontrollierten Ansammlungen kommt - ohne Hygienemaßnahmen, Rückverfolgbarkeit der Kontakte und weiteren wichtigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung.

Nach einem Jahr Pandemie sind in Teilen der Bevölkerung Konflikte und Spannungen angestaut, die sich auch in Gewalt entladen können. Ein großes Risiko hierfür besteht, wenn die Polizei und Ämter die Corona-Bestimmungen umsetzen müssen. Dies ist die Lehre aus dem letzten Sommer, Szenen wie in Stuttgart und Frankfurt dürfen sich nicht wiederholen. Es wäre fatal diese Erkenntnisse nicht in der weiteren Corona-Politik zu berücksichtigen. Kulturangebote und Veranstaltungen sind hierbei ein Teil der Lösung.

Mit Open-Air-Veranstaltungen im vergangenen Jahr haben zahlreiche Veranstalter:innen unter Beweis gestellt, dass Veranstaltungen im Freien mit durchdachten Hygienekonzepten und unter Einhaltung der Masken- und Abstandsregelungen möglich sind. Zusätzlich können Besucher:innen getestet werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Mit Angeboten, die pandemiegerecht durchgeführt werden, kann der öffentliche Raum entscheidend entlastet und dazu die Menschen vom Zwang zu illegalen Treffen in privaten Innenräumen, wenn sie soziale Kontakte pflegen wollen, befreit werden.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie beispielsweise seitens der Gesellschaft für Aerosolforschung, verweisen eindeutig auf das sehr geringe Infektionsrisiko im Freien. Die politischen Maßnahmen müssen daher primär darauf abzielen das soziale Leben unter freiem Himmel zu ermöglichen.

Die LiveKomm schließt sich daher den Forderungen des Deutschen Kulturrats für Änderungen im Infektionsschutzgesetz an. Hierbei sind Spielräume für regionale Modellprojekte im Kulturbereich und eine Klarstellung erforderlich, dass Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, unter Einhaltung von Hygieneregeln, zulässig sind.

Bereits im Oktober 2020 informierte die LiveKomm die Politik darüber, dass die Veranstaltungsbranche – insbesondere bei der Überträgergruppe jüngerer Menschen – als Problemlöser wirken und dabei helfen kann, das Infektionsrisiko zu minimieren.