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Herbstsemester für Seminar Veranstaltungsleiter Aufsichtsperson in Veranstaltungsstätten beginnt!

vom 28.07.2014 veröffentlicht über meinMemo

Wichtig für alle Kongresshäuser, Messen, Veranstaltungs- und Konzerthallen, Kultur- und Tagungszentren, Sport- und Mehrzweckhallen, Stadthallen, Hotellerie, Event- und Sportlocations. Für Betreiber, Vermieter, Mieter von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten.

Herbstsemester für Seminar Veranstaltungsleiter Aufsichtsperson in Veranstaltungsstätten beginnt!

Wichtig für alle Kongresshäuser, Messen, Veranstaltungs- und Konzerthallen, Kultur- und Tagungszentren, Sport- und Mehrzweckhallen, Stadthallen, Hotellerie, Event- und Sportlocations. Für Betreiber, Vermieter, Mieter von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten.

Diese Seminare sind besonders wichtig für Betreiber und Veranstalter in Versammlungsstätten und Veranstaltungsstätten jeder Art.



Die alte und neue Versammlungsstättenverordnung sieht zum Beispiel vor, dass eingewiesene, zuverlässige und sachkundige Personen mit entsprechender Sach- und Fachkompetenz die Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen erfüllen. Auch die geltenden Unfallverhütungsvorschriften spielen dabei eine wichtige Rolle. Zum Beispiel sind die BGV A1 und insbesondere die BGV C1 bzw. die BGI 810-1-3.



Zielgruppe des Seminars:

- Bürgerhäuser, Stadthallen, Gemeindehäuser, Schulaulen, Mehrzweckhallen, etc.

- Event-Locations, Messe, Kongresse, Hotellerie, Unternehmen aller Art die Veranstaltungen durchführen, etc.

- Vereine: Fasching, Schützen, Kunst- und Kultur, Sport, etc.



Mit diesem Seminar erhalten Sie eine entsprechende Schulung als „Sachkundige Aufsichtsperson“ und Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten“.



Eine Seminarbeschreibung, Termine, Konditionen, etc. finden Sie auf unserer Homepage.



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