Bild zu Gastro-Obergrenzen und Abstandspflicht – Konsequenz: umfassende Veranstaltungsabsagen
(Bildquelle: Susanne Beimann)
Christian Eichenberger, Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft

Gastro-Obergrenzen und Abstandspflicht – Konsequenz: umfassende Veranstaltungsabsagen

vom 05.08.2022 veröffentlicht über meinMemo

Der Entwurf zum Infektionsschutzgesetz macht Großveranstaltungen unplanbar. Kein Veranstalter kann sich auf solch unkalkulierbare, unwirtschaftliche Unberechenbarkeit einlassen. Die Folge werden im Winter massenhafte Veranstaltungsabsagen und -abwanderungen ins Ausland sein. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

„Am 3. August 2022 hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetzes im Entwurf schärfer gefasst. In Innenräumen sollen länderspezifisch Gastobergrenzen, FFP2-Masken und Abstand gelten. Das erzeugt erneut völlige Unberechenbarkeit: Wenn Veranstalter kurzfristig Kapazitäten reduzieren müssten, weil Landesregierungen – noch dazu ohne klare Pandemiegraddefinitionen – eine Verschärfung feststellen, kann nicht seriös geplant werden. Folge ist maximale Verunsicherung bei Auftraggebern und Gästen von Veranstaltungen wie Messen, Kongressen, Events und weiteren Formaten. Sollte der Entwurf nicht überarbeitet werden, sind umfassende Veranstaltungsabsagen ab Oktober die zwingende Konsequenz. Fachkräfte werden noch stärker abwandern. Die optionalen Ländermaßnahmen führen erneut zum Flickenteppich an Vorgaben, der nur eines bringt: Veranstaltungsstornierungen mangels Planungssicherheit. Klar ist, dass die Branche damit ab Herbst wieder für mindestens sechs Monate deutliche Wirtschaftshilfen für ihren Fortbestand in Anspruch nehmen muss. Zudem hat sich Deutschland im europäischen Vergleich abermals für einen Sonderweg entschieden, der zur Abwanderung hochkarätiger Wirtschaftsveranstaltungen und Messen in Nachbarländer führt.“ betont Christian Eichenberger, Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft und Mitglied im Vertreter*innenrat der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft.

Über die fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V.:
Wir sind die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft. fwd: ist die Kurzform des symbolstarken Namens Forward. Für die disziplinenübergreifende Vereinigung der gesamten deutschen Veranstaltungswirtschaft. Mit dem Ziel der politischen und gesellschaftlichen Interessenvertretung setzt sich fwd: für die Zukunftssicherheit dieser Schlüsselbranche ein. fwd: versteht sich als Neuerfindung des früheren, seit Jahrzehnten etablierten Querschnittverbandes FAMAB, in dem die vielfältigen Felder der Veranstaltungsbranche eine organisatorische und inhaltliche Heimat haben. fwd: will bewusst einen anderen Weg gehen. Wir wollen all das Gute einer stabilen, starken, etablierten Interessenvertretung, jedoch ohne starre Regeln, Beschränkungen und Hindernisse.