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Auslandsmesseprogramm 2012 festgelegt

vom 15.04.2011 veröffentlicht über meinMemo

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) plant im nächsten Jahr rund 240 Messebeteiligungen in 39 Länern. An den German Pavilions können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen beteiligen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) plant im nächsten Jahr rund 240 Messebeteiligungen in 39 Länern. Dies ist ein Ergebnis der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft am 13. April 2011 in Berlin. Als Etat für die Auslandsmessebeteiligungen der deutschen Wirtschaft sind zunächst 42 Mio. Euro vorgesehen. An diesen German Pavilions können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen beteiligen.



Zur weiteren Etatentwicklung betonte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle in einem Brief an den Vorsitzenden des AUMA, Hans-Joachim Boekstegers, dass er sich auch künftig für eine an-gemessene Ausstattung des Auslandsmesse-Etats einsetzen werde. Er dankte dem AUMA für die langjährige Zusammenarbeit mit dem BMWi im Interesse der deutschen Exportwirtschaft.



Die wichtigste Zielregion im Auslandsmesseprogramm 2012 bleibt Süd-Ost- und Zentralasien. Das Ministerium plant dort Beteiligungen an 103 Messen, darunter 51 in China und Hongkong. Weitere wichtige Zielregionen sind die europäischen Länder außerhalb der EU (59 Messen, davon 45 in Russland), sowie der Nahe und Mittlere Osten (26) und Nordamerika (21). Lateinamerika mit 18 Beteiligun-gen und Afrika (6) sind wieder verstärkt vertreten. Besondere Aufmerksamkeit erhält die Sonderveranstaltung High-Tex from Germany im Rahmen der Techtextil Russia in Moskau im März 2012.



Der Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA schlägt dem Bundeswirtschaftsministerium jährlich Messen für das Auslandsmesseprogramm vor. Er besteht aus Vertretern der exportorientierten deutschen Fachverbände, der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz (BMELV), des Auswärtigen Amtes, der Bundesländer und des AUMA.