Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten
ZIELGRUPPEN
Mitarbeiter von Kommunen, Schulträgern, Sportvereinen
Betreiber von Sportstätten und ihre beauftragten Personen
Fitnesstrainer, Übungsleitungen, Sportlehrer/innen
Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
HINTERGRUND
Das Seminar „Befähigte Person für Sportgeräte“ wendet sich an Personen, die mit der visuellen Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten, vornehmen. Er kann diese Aufgabe auf eine befähigte Person übertragen.
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um als befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten eingesetzt werden zu können. Sie sind nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende, dokumentierte Prüfungen von Sportgeräten und Sportstätten selbstständig durchzuführen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
ZIELE / INHALTE
Gesetzliche Grundlagen (BetrSichV, BGB, ArbSchG, DGUV-Vorschriften)
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit SportgerätenBau, Ausrüstung, Beurteilung und visuelle Prüfung von speziellen Sportgeräten
Allgemeine Sicherheitsüberprüfung der baulichen Anlage
Schriftliche Erfolgskontrolle
VORAUSSETZUNGEN
Berufliche Tätigkeit in einem der o. a. Gebiete und ausreichend Berufserfahrung
ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT
Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.