Umsetzung der VStättVO für Führungskräfte
Zielgruppe:
Betreiber, Veranstalter
Geschäftsführer, Entscheider, Inhaber von Versammlungsstätten
Kommunikationszentren, Hotels, Betriebskaninen, Event-Locations aller Art
Städte, Gemeinden, Kommunen: Bürgermeister, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen, die mit der Organisation von Veranstaltungen (Kulturamt, Stadtmarketing, Gebäude, Immobilien, Bezirksverwaltungsstellen, etc.) und der Vermietung von Versammlungsstätten (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Theater, Bürgerhäuser, etc.) betraut sind.
Ziele/Inhalte:
Dem Betreiber einer kleinen oder großen Versammlungsstätte und Veranstaltern obliegt die Pflicht, die Sicherheit vollumfänglich herzustellen und zu gewährleisten. Doch wie ist die Versammlungsstättenverordnung zu verstehen, zu welchen Gesetzen und Vorschriften steht sie im Kontext. Wie sind diese Vorgaben umzusetzen, was kann wie delegiert werden?
Der Betrieb von Versammlungsstätten (Gebäuden und Anlagen) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft. Eine besonders große Rolle spielen dabei die Besucher und deren Sicherheit. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Geschäftsführungen oder anderen Verantwortlichen drohen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1), DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C 1)
Schutzziele der Musterversammlungsstättenverordnung bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Grundlegende Bauvorschriften (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)
Grundlegende Betriebsvorschriften (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Verantwortliche Personen (Veranstaltungsleitung, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, etc.)
Anwesenheitspflichten und Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
Möglichkeiten der Delegation von Verantwortung und Pflichten
ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT
Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.