Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 1
Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 1
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
Montieren von Traversensystemen
Bestimmungsgemäßes Benutzen von Arbeitsmitteln
Kontrollieren (Sichtprüfung) vor dem Benutzen von Arbeitsmitteln
Anschlagen von Traversen an Hebezeugen
Anschlagen von Lasten an Traversen
Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken
Verkabeln und Bedienen von Motorsteuerungen (nach elektrotechnischer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft)
Sicheres Benutzen von Hebezeugen und Bedienen der Systemsteuerung
Anwenden der relevanten Knoten (Palstek, Mastwurf, Prusikknoten, doppelter Bulinknoten, Spierenstich)
Sachgerechte Verwendung von PSAgA und zur Arbeitsplatzpositionierung
Lehrgangszulassung LEVEL 1
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 1
Rechtliche Grundlagen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
Grundlegenden Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitszeit
Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
Notwendigkeit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung)
Regelwerke der DGUV
Standards der Qualität der IGVW, insbesondere SQO2 – Veranstaltungsrigging Organisation und Arbeitsverfahren
Statische Grundlagen
Kräfte zeichnerisch darstellen (Vektoren, Seileckverfahren)
Einwirken von Lasten im statisch bestimmten System
Schnittgrößen (Normalkraft, Querkraft, Biegemoment)
Auflagerreaktionen bei Einfeldträger
Kennen von lokalen Beanspruchungen von Traversen und Gebäudetragwerken
Kenntnis der Auflagerreaktionen bei Mehrfeldträgern
Berechnen von Seilkräften im Zweistrang-Bridle
Lesen und Anwenden von Belastungstabellen und weiterer Herstellerangaben
Technische Arbeitsmittel (Theorie)
Materialkunde und Anwendungsbereich von Anschlagmitteln (Sachkundigenprüfung von Anschlagmitteln)
Dimensionieren von Anschlagmitteln je nach Einsatzbereich (gemäß DGUV Information 215-313)
Einsatzbereiche, Bauarten und Anwendungen von Traversen (igvw SQP1)
Vor- und Nachteile der verschiedenen Verbindersysteme von Traversen
Überblick über Einsatzbereiche, Bauarten, Anwendungen von Hebezeugen und deren Steuerung (gemäß igvw SQP2) sowie deren Gefährdungen, insbesondere durch elektrischen Strom
Kennen von riggingspezifischen Fachbegriffen, Symbolen und Kennzeichnungen
Flaschenzugprinzip
Technische Arbeitsmittel (Praxis)
Auswählen und Dimensionieren von Anschlagmitteln
Ausführen von grundlegenden Anschlagvarianten (Basket, Choke, Beim clamp, Halfenschiene)
Sicheres Montieren und sicheres Anschlagen von Traversen
Sichtprüfung von Arbeitsmitteln vor, während und nach der Verwendung
Beherrschen folgender Knoten (Plastik, Mastwurf)
Sachgerechtes Verwenden von Hebezeugen (z.B. Kette richtig durchlaufen lassen, richtiges Lagern und Verwenden im Transportcase)
Ausführen der Sekundärsicherung bei D8 Elektrokettenzügen mittels Anschlagkette mit Kettenverkürzer (gemäß DGUV Information 215-313, igvw SQP2)
Bedienen von Hebezeugsteuerungen
Persönliche Schutzausrüstung (Theorie)
Auswählen der notwendigen PSA und ihrer Bestandteile aufgrund von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
Kennen der Vorgaben der PSA-Hersteller zur Festigkeit der Ankerpunkte
Komponenten der PSA gegen Absturz (Auffanggurt, Falldämpfer) und deren Einsatzbereich (sturzfreier Raum, maximale Systemlänge)
Komponenten der PSAgA zur Arbeitsplatzpositionierung gemäß igvw SQO2 (z.B. längenverstellbares Verbindungsmittel) und deren Einsatzbereich (Durchgang, Systemlänge, Einklinken – Einkürzen)
Unterschiede Industrieschutzhelm (EN 397) und Bergsporthelm (EN 12492)
Unterschiede Sicherungsseile (Dynamik, Halbstatik)
Vor- und Nachteile von Verschlusssicherungen von Karabinern
Kennen unterschiedlicher Abspielgeräte und deren Anwendung
Kennen der Anforderungen an Aufbewahrung, Instandhaltung
Sichtprüfung und Ablegekriterien der PSA-Komponenten
Kennen der physikalischen Grundlagen des Sturzes aus der Höhe (Fangstoß, Sturzfaktor)
Beachten von Informationen zum orthostatischen Schock (Hängetrauma) und die entsprechenden Lagerungsmöglichkeiten
Kennen der Vor- und Nachteile und sachgerechte Verwendung von verschiedenen Lifelinesystemen (Anzahl Nutzer, Festigkeit Ankerpunkte, benötigter sturzfreier Raum)
Persönliche Schutzausrüstung (Praxis)
Auswählen, Einstellen und Anlegen der PSAgA
Testen aller Aufgang- und Positionierungsösen mittels Hängetest
Durchführen der Sichtprüfung der PSAgA vor der Benutzung
Korrekte Verwendung eines Auffangsystems
Korrekte Verwendung einer Arbeitsplatzpositionierung
Beherrschen der arbeitstypischen Knoten für PSAgA (z.B. Prusikknoten, doppelter Bullen, Spierenstich, Kreuzknoten)
Beherrschen grundlegender Selbstrettungstechniken (Prusik & Trittschlinge)
Anwendung unterschiedlicher Abseilgeräte und deren Anwendung
Prüfungen LEVEL 1
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung LEVEL 1 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging Level 1 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.
In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL1 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL1 entsprechen.
Zusätzlich müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 erfüllt sein.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:
Rechtliche Grundlagen (mindestens 30 Minuten)
Statische Grundlagen (mindestens 60 Minuten)
Technische Arbeitsmittel (mindestens 30 Minuten)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (mindestens 20 Minuten)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert pro Person zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:
Technische Arbeitsmittel
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.
Qualifizierungsnachweis
Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.
Dauer:
66 Lehreinheiten