Sachkunde für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 3
Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in drei Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 3
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
Leitung, Aufsicht und Koordination des gesamten Gewerkes Rigging
Kommunizieren mit anderen Gewerken
Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
Auswerten und Berücksichtigen/Interpretation komplexer statischer Berechnungen
Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging
Planen und Erstellen von Rettungskonzepten bei erhöhtem Gefährdungspotential
Einleiten, Koordinieren und Ausführen von Rettungsmaßnahmen
Lehrgangszulassung LEVEL 3
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
Erfahrung durch mindestens 50 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbegin. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 3
Rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
Arbeitsschutzkoordination
Bertiebssicherheitsverordnung
Vertragsrecht (insbesondere: Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag, Werkvertrag)
Erstellen von Gefährdungsbeurteilung für komplexe Riggingproduktionen
Berücksichtigen gegenseitiger Gefährdungen mit anderen Gewerken
Koordinieren des Arbeitsschutzes und Abstimmung mit anderen Gewerken
Organisieren einer Rettungskette und Planen von Rettungsmaßnahmen
Riggingspezifische Statik
Kennen des Sicherheits- und Bemessungskonzeptes der semiprobabilistischen Teilseilsicherheitsbeiwerte im Vergleich zum Konzept der zulässigen Spannungen
Berechnen von Mehrfeldträgern mit Hilfe von Beiwerten aus Bautabellen (Auflagerreaktionen, Traversenbeanspruchung)
Kennen von Softwarelösungen und deren Anwendungsgrenzen
Berechnen und Auswerten von lokalen Spannungen in Traversen
Berechnen der Bodenbelastungen bei geständerten und unterpralltem Konstruktionen (z.B. Tower)
Auswerten der Typenstatiken von Traversen
Berücksichtigung besonderer dynamischer Lastanteile (z.B. Störfall) beim Einsatz von Hebezeugen zum szenischen Bewegen von Personen und Lasten über Personen. (Kennen und Anwenden der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Hersteller von Hebezeugen in Bezug auf die Systemauswahl)
Berücksichtigung von besonderen Systemanforderungen beim Einsatz von Artisten, Sturz einer Masse in ein Sicherungsseil
Systemauswahl
Auswerten einer statischen Berechnung und Übertragung auf die Planung
Auswählen von maschinentechnischen Einrichtungen insbesondere gemäß igvw SQP2
Berücksichtigung von Wetterereignissen (z.B. Wind, Gewitter, Regen)
Auswahl von Hilfstragwerken für spezielle, komplexe Riggingsituationen (z.B. Konstruktionen in mehreren Ebenen)
Betrachtung von komplexen Montageabläufen und der Auswahl von speziellen Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln
Sicherungssysteme gegen Absturz
Vertiefen der Kenntnisse über verschiedene Sicherungssysteme
Bewerten von ortsfesten und temporären Sicherungssystemen anhand der Herstellerangaben
Planen, Ausführen und Kontrolle temporäre Sicherungssysteme unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und des Sicherungskonzepts (z.B. mehr als 2 Anwender an einer horizontalen Lifeline, Vermeidung zeitgleicher Tätigkeiten in verschiedenen Ebenen)
Erstellen der erforderlichen Dokumente (z.B. Betriebsanweisung, Übergabeprotokoll, Rettungskonzept) vor Anwendung der Sicherungssysteme
Durchführung der Unterweisung der Anwender vor Anwendung der Sicherungssysteme
Technische Kommunikation
Betreuung eines Riggingprojektes von der Designvorgabe bis zur technischen Umsetzung
Austausch aller relevanten Planungsunterlagen in Schriftform mit z.B. lokalen Riggingpartnern, Auftraggebern, Statikern, Betreibern von Versammlungsstätten, etc.
Übertragen von Riggingplänen
Projekt- und Personalkoordination
Planen, Durchführen und Dokumentieren von projektspezifischen Unterweisungen
Festlegen von Organisations-, Auswahl-, Aufsichtsräten- und Frachverantwortung (Aufbauorganisation)
Festlegen von zeitlichen Abläufen (Ablauforganisation)
Delegieren von Aufgaben und Übertragen von Pflichten
Festlegen von Kompetenzen für Arbeitsaufgaben
Auswahl des benötigten Personals (Anzahl und Qualifikation) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gefährdung
Erstellen von Leistungsverzeichnissen zur Angebotsanfrage
Erstellen von Protokollen und Projektdokumentationen
Personale Kompetenzen
Grundlagen der Kommunikation (verbal, nonverbal) anwenden
Gespräche strukturieren
Zielorientiert kommunizieren
Konflikt- und Kritikgespräche führen
Führen von Teams
Gruppenprozesse verstehen
Führungsstile und -strategien anwenden
Selbstständig agieren
Selbstbild und Fremdbild unterscheiden
Verantwortliches Handeln
Situationen und Kritik reflektieren
Prüfungen LEVEL 3
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung LEVEL 3 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.
In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL3 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL3 entsprechen.
Zusätzlich müssen Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 erfüllt sein.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:
Rechtliche Grundlagen (mindestens 30 Minuten)
Riggingspezifische Statik (mindestens 60 Minuten)
Systemauswahl (mindestens 30 Minuten)
Sicherungssysteme (mindestens 30 Minuten)
Technische Kommunikation (mindestens 30 Minuten)
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (mindestens 30 Minuten)
Projekt- und Personalkoordination (mindestens 30 Minuten)
Personale Kompetenz (mindestens 30 Minuten)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert pro Person zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:
Projekt- und Personalkoordination
Personale Kompetenzen
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.
Qualifizierungsnachweis
Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.
Dauer:
72 Lehreinheiten