
Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO“
Celine Runge:
seminare@avb-akademie.de
runge@avb-akademie.de
Eintritt: 540,00€ (zzgl. 19% MwSt.)
Tickets: www.avb-akademie.de
ZIELGRUPPEN
Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen)
Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement, Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur
ZIELE / INHALTE
Voraussetzungen:
Berufliche Tätigkeit in einem der oben genannten Bereiche
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
Grundlagen einer Risikobewertung
Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen an den öffentlichen Raum
Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und RegelnMusterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Notfallmanagement
Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber
HINWEIS
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT
Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.