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Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen

Datum: Montag, 13.11.2023 bis Dienstag, 14.11.2023
Veranstalter: A.V.B. - Akademie für Arbeits-, Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
Adresse:
Anmeldung unter:
Celine Runge
runge@avb-akademie.de
Eintritt: 540,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
Tickets: www.avb-akademie.de
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Messen, Museen, Bürgerhäusern, Hotellerie, Gastronomie oder ähnlichen Einrichtungen.
Ausübung einer nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß §36 Infektionsschutzgesetz.

Hintergrund: Die Einhaltung von Hygienestandards ist nicht nur in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach §36 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, in denen eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie regelmäßig die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen von den Genehmigungsbehörden gefordert. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, kann die Übertragung von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber. Um auch den aktuellen Corona-Regelungen und Vorschriften nachkommen zu können, erhalten die Teilnehmer die wichtigsten, aktuellen Informationen rund das Corona-Virus und die Testmöglichkeiten. Als Bestandteil des Seminares erhalten eine zertifizierte Einweisung in die Beaufsichtigung der Schnelltests, den Kunden oder auch Besucher vor dem Besuch durchführen müssen.


Inhalte:
• Geschichte der Hygiene und grundsätzliche Definition und Aufgaben eines Hygienebeauftragten
• Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, MVStättVO sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung)
• Krankheitserreger, Krankheiten und die wichtigsten Übertragungswege
• SARS-CoV-2 – aktuelle Entwicklungen und Inhalte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
• Einweisung zur zertifizierten Aufsichtsperson für (Corona-) Schnellteste
• Basishygiene – Standardmaßnahmen der Hygiene
• Arbeitsschutz, Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung in der Hygiene
• Hygienekonzepte und Hygieneplan – Inhalte
• Besondere Aspekte des Hygienemanagements bei Veranstaltungen und in Gemeinschaftseinrichtungen

Die Referenten sind erfahrene Hygiene-Fachberater, Desinfektoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Hygienefachkräfte. Als besonderes Plus unserer Veranstaltungen wird ein Online- Expertengespräch mit Fachplanern und Sachverständigen für Veranstaltungssicherheit durchgeführt, um gezielt auf die Fragen der Veranstaltungsbranche einzugehen und weitergehende spezielle Fragen zu beantworten.

Allen Seminarteilnehmern bieten wir zudem die Möglichkeit, Teil unser kostenfreien „Experten-Gruppe“ (XING) zu werden. Hier steht Ihnen unser Team mit den Fachberatern für Fragen in der Zeit nach dem Seminar zur Verfügung.

Voraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder min. fünf Jahre Berufserfahrung in einer der genannten Einrichtungen.

Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle) wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.

Angebote zu diesem Event:

D-52511 Geilenkirchen
A.V.B. - Akademie für Arbeits-, Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
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