Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Veranstalter: IECA - Internationale Event- & Congress-Akademie
Veranstaltungsort:
-
Internationale Event- und Congress-Akademie IECA
Rosengartenplatz 2
68161 Mannheim
Informationen:
Eintritt: 715,00€
Anmeldeschluss: 10.11.2022
Tickets: www.ieca-mannheim.de

Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in den Bundesländern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten (z.B. Stadthallen, Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc.) hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.
Ihr Nutzen / Lernziele:
Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bzw. einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 S. 2 MVStättVO zu betreuen. .Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten und an den Vorgaben der DGUV-Information 215.322 „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“.
Inhalte:
- Schutzziele der MVStättVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der MVStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 17/18
- „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- Erkennen von Gefährdungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz von Aufsicht führenden Personen
- Verantwortung der Aufsicht führenden Person
- Vorbeugender Brandschutz
- Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen), in der Versammlungsstätte
- Begehung der Versammlungsstätte
- Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage der MVStättVO dargelegt.
Zielgruppen:
Mitarbeiter/innen des Betreibers einer Versammlungsstätte, die bei Veranstaltungen anwesend sind und damit ggfs. die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung für den Betreiber gem. VStättV übernehmen, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Mitarbeiter von Dienstleistungsfirmen in der Veranstaltungsbranche und von Agenturen.