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Wo die Musik spielt … (2007-06-08)

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von 874 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Der Kölner Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer aus der bekannten Medien- und Wirtschaftsrechtskanzlei im Gespäch mit showcases zum Thema GEMA-Anmeldung bei Betriebsfesten.

Wann muss man eine Veranstaltung bei der GEMA anmelden?

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird, bei der GEMA anzumelden. Ausnahmen bestehen nur bei nicht-öffentlichen Feiern, wobei der Begriff „öffentlich“ von der GEMA sehr eng ausgelegt wird. Wenn beispielsweise für eine Hochzeitsfeier ein Aushang im Veedel gemacht wird, neigt die GEMA schon dazu, diese Veranstaltung als öffentlich und damit vergütungspflichtig einzustufen. Gleiches gilt für alle Veranstaltungen, bei denen Eintritt genommen wird. Es ist wichtig, dass die Veranstaltung vor ihrer Durchführung bei der GEMA angemeldet wird. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass der doppelte Tarif gezahlt werden muss. Dies sollte man durch rechtzeitige Meldung bei der GEMA vermeiden.

Gilt das auch für firmeninterne Veranstaltungen wie ein Sommerfest?

Leider ist auch das Sommerfest, wie alle Betriebsfeste, meldepflichtig, da es sich im Rahmen der Aufführung von Musik auf Betriebsfesten um eine öffentliche Aufführung handelt. Der Begriff der Öffentlichkeit im Urheberrecht weicht von dem allgemein bekannten Begriff der Öffentlichkeit ab. Der urheberrechtliche Begriff der Öffentlichkeit ist weiter. Denn nur, wenn zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung und dem Veranstalter eine rein persönliche Beziehung besteht, ist die Veranstaltung nicht öffentlich. Da bei Betriebsfeiern regelmäßig die gesamte Belegschaft - und eventuell noch deren Angehörige – teilnehmen, wird es hier an der persönlichen Beziehung des Veranstalters zu den Teilnehmern fehlen.

Mit welchen Gebühren muss man rechnen? Gibt es eine Faustregel?

Es gibt die festen Tarife der GEMA. Diese sind unter anderem zum Download auf der Seite der GEMA - www.gema.de – veröffentlicht. Es gilt zu unterscheiden, ob Live-Musik oder Musik „aus der Konserve“ dargeboten wird. Hier gelten unter Umständen andere Tarife. Wenn auf dem Tag der Offenen Tür eine Musikgruppe spielt, berechnet sich die Gebühr beispielsweise anhand der Größe des Veranstaltungsgeländes und des Eintrittspreises. Übrigens: Auch wenn kein Eintritt verlangt wird, ist eine Gebühr an die GEMA zu entrichten. Allerdings ist bei Benefizveranstaltungen oft eine Ermäßigung der Gebühren möglich.

 

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