Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) sorgen derzeit in der Veranstaltungs-Branche für Verunsicherung (2009-04-27)
Event-Branche reagiert zu zögerlich auf Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)
Keine Event-Produktion ist ohne die Unterstützung durch Fremdpersonal zu realisieren. Personalbeschaffung in der Event-Branche ist ein Prozess, an den sich in den letzten Jahren immer mehr Forderungen Seitens des Gesetzgebers geheftet haben. Zwei Themen sorgen derzeit für Bewegung, Scheinselbständigkeit und gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (AÜ). Betrachtet man beide Themen isoliert von einander, liefern sie viel Stoff für die Verunsicherung einer ganzen Branche. Dabei übersieht man leicht, welche Chancen sich ergeben, wenn die AÜ als strategisches Moment in die Unternehmensplanung aufgenommen wird.
Unser Wirtschaftssystem unterzieht sich seit mehr als einem Jahrzehnt einem Wandel, der für viele etablierte Industriebereiche gravierende Veränderungen mit sich brachte. Dabei wurden Standards anderer Branchen auf die Eventindustrie übertragen. Verordnungen, qualifizierte Lehrberufe, Haftung und Sicherheit sind einige der Schwerpunkte, mit denen sich die Branche erfolgreich auseinander setzte. Nun hat die Branche zwei weitere Punkte auf ihrer Agenda: Die Recherche von Scheinselbständigkeit und die Regelung der Personalgestellung durch Arbeitnehmerüberlassung.
Das Problem der Scheinselbständigkeit ist durch vermehrte Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung wieder stark ins Bewusstsein des Veranstaltungsmarktes getreten. Während sich die Prüfung von Scheinselbständigkeit durch die Rentenversicherung mit der Vergangenheit eines Unternehmens beschäftigt, befasst sich die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung mit der Zukunft einer ganzen Branche. Unabhängig voneinander betrachtet stellen sich zwei einfache Fragen, deren Beantwortung mit großen Bemühungen und ebenso viel Kopfschmerz verbunden sein können. Betrifft es mein Unternehmen überhaupt? Und wie muss mein Unternehmen seinen Personalbedarf zukünftig realisieren, um möglichen Prüfungen durch die Rentenversicherung gelassen entgegen sehen zu können?
Die erste Frage lässt derzeit keine pauschalisierte Antwort zu. Zu viele unterschiedliche Faktoren können eine Rolle spielen. Geprüft wird das Auftragsverhältnis zwischen Selbständigem und Auftraggeber. Die Stagehands, Servicekräfte oder Arbeiter als die zahlenmäßig am häufigsten eingesetzten Profile haben es aufgrund ihrer weisungsgebundenen Tätigkeiten besonders schwer als selbständig eingestuft zu werden. Hier liegt die größte Gefahr für die Zukunft. Höher qualifizierte Profile wie der Techniker hingegen sind einfacher als selbständig zu betrachten.
Es gibt auch keinen automatischen Schutz vor einer möglichen Haftung, wenn über Dienstleister scheinselbständiges Personal bezogen wurde. Das Unternehmen, auf dessen Produktion die Mitarbeiter tatsächlich eingesetzt wurden, ist immer auch potentiell als deren Arbeitgeber zu betrachten. Wer von diesem Umstand betroffen sein könnte, sollte in jedem Fall hinsehen, denn die Ignoranz dieser Tatsache kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen und positive Bilanzen von Gestern in negative Ergebnisse von Morgen verwandeln.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg, auf dem Fremdpersonal bezogen werden sollte. In den meisten Branchen ist dieser Weg schon lang etabliert, geregelt und eingespielt. Für die Event-Branche ist er neu. Gerade in der Überlassung niederschwelliger Profile bietet das vertragliche System der AÜ weitreichenden Schutz für Auftraggeber und Verleiher.
Jedoch nur dann, wenn der Verleiher über eine auskonfigurierte AÜ verfügt. Der Entleiher sollte sich zu seiner eigenen Sicherheit vergewissern, ob da, wo AÜ drauf steht, auch AÜ drin ist, denn Unwissenheit schützt bekanntermaßen vor Strafe nicht.
In seinem Bestseller „Wendezeit" beschrieb Fritjof Capra bereits vor mehr als zwanzig Jahren die notwendigen Übergänge im globalen Denken und Wertesystem für ein ökologisch tragfähiges Wirtschaftssystem der Zukunft. Bei den Werten prognostiziert er eine Verlagerung von Expansion zu Erhaltung, von Quantität zu Qualität, von Wettbewerb zu Kooperation, von Beherrschung zu Partnerschaft. Nicht nur angesichts der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise gewinnen diese Thesen erneute Aktualität, sie bestätigen sich sichtbar für alle Parteien. Betrachtet man den Personalmarkt der Eventbranche unter diesen Prämissen wird klar wo die derzeitigen Schwerpunkte liegen.
Gerade für den Bereich des Servicepersonals, der Arbeiter und Helfer gilt, dass sie als austauschbarer Posten behandelt werden. Helfer werden in hoher Anzahl benötigt, müssen deshalb zu einem möglichst geringen Preis eingekauft werden. Die gefordert Personalstärke für eine aktuelle Produktion auch extrem kurzfristig bereit zu stellen, ist dabei die oberste Maxime. Die hohe Fluktuation im Helferpool eines Personaldienstleisters verdeutlicht die Beliebigkeit dieser Berufsbilder und sorgt für immer neue Gesichter auf den Produktionen von Events mit all den Nachteilen und Reibungsverlusten für den Auftraggeber.
Qualität und Partnerschaft? Festanstellungen von Personal verringern die Fluktuation, erhalten Wissen über Materialsysteme und Produktionsabläufe des Auftraggebers. Das Potential für eine qualitative Entwicklung liegt auch hier im Wandel von Denken und Werten. Was bedeutet es, wenn Mitarbeiter regelmäßig und langfristig in einem Verhältnis beschäftigt werden können? Für die Personaldienstleister eröffnet sich die Möglichkeit der Weiterbildung ihres Mitarbeiterstamms. Die Mitarbeiter können Kenntnisse über kundenspezifische Produktionsabläufe erwerben. Werden sie regelmäßig bei diesem Kunden eingesetzt, bringen sie dieses Wissen automatisch bei den nächsten Einsätzen zur Effizienzsteigerung ein. Werden Crewprovider zu Partnern ihrer Kunden, können im Rahmen einer strategischen Zusammenarbeit Bedarfsmomente vorausschauend erfüllt werden. Hiermit sind nur einige Punkte angesprochen, mit denen sich die heutige reaktive Personalgestellung zum Wohl aller Beteiligten optimieren lässt.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist in dieser Entwicklung ein strategisches Moment. Mit der AÜ ist der Personaldienstleister verpflichtet, seine Crew in Festanstellung zu beschäftigen. Die Mitarbeiter erhalten so die dringend benötigte soziale Absicherung. Der Crewprovider erhält so die 100%ige Verfügbarkeit über seine Mitarbeiter, die ihm erst die Investition in Weiterbildung und eine an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasste Personaldisposition ermöglicht.
Sicher, die AÜ als ein Vertragswerk auf die meist ungeregelten Arbeitsweisen im Veranstaltungsmarkt anzupassen, erfordert einiges an Konfigurations-Arbeit und ein Umdenken aller Beteiligten. Die AÜ stellt aber eine Chance dar, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Qualifizierung einzuleiten, Planungssicherheit zu erlangen und somit die theoretische eigene Schlagkraft in der Abwicklung von Produktionen auch wirklich einsetzen zu können.
Arbeitnehmerüberlassung aus dieser Perspektive betrachtet ist dann mehr als die rechtliche Absicherung für einen scheinbar optimalen Prozess, sondern bietet den Ansatz für eine qualitative Weiterentwicklung der Personalgestellung in der Event-Branche.
Der Verfasser weist als positives Beispiel auf die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH hin (www.adventure-club-cologne.de). Der Crewprovider aus Hürth agiert als Vorreiter für die AÜ im Bereich des technischen Personals.
Quelle bzw. Informationen von:
Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co. KG
 
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