Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Grundlagen

1. Veröffentlichungen, Anzeigenschaltungen oder sonstige Leistungen der memo-media Verlags-GmbH – im folgenden Verlag genannt - gleich in welchen Medien oder auf welchen Datenträgern - erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung des Verlages.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen und formularmäßige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers /Bestellers /Abonnenten – im folgenden Kunde genannt - werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

3. Der Kunde versichert, dass die dem Verlag übermittelten Bilder, Logos, Marken- oder Warenzeichen frei von Rechten Dritter sind, respektive der Kunde zur Nutzung der übermittelten Zeichen berechtigt ist. Soweit Dritte wegen der Veröffentlichung von Logos, Marken- oder Warenzeichen, die der Kunde dem Verlag übermittelt hat, gegenüber dem Verlag Rechte geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Verlag von entstehenden Schäden freizustellen.

4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine und die von ihm dem Verlag mitgeteilten Daten zum Zwecke der Kundenpflege und der Kundenverwaltung gespeichert und genutzt werden. (§33 BDSG).

5. Soweit der Kunde Kaufmann ist, werden als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen für Verträge im internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

 

§2 Vertragsgegenstand und Nutzung

1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Anbieterverzeichnis für den Veranstaltungs-, Medien- und Marketingeinsatz sowie die Veröffentlichung von Adresseinträgen, gestalteten Anzeigen, Internet-Anzeigen, Anbieterprofilen etc. – im folgenden Anzeigen genannt - innerhalb dieses Verzeichnisses in allen vom Verlag angebotenen Medien (Druck-Erzeugnis und Internet).

2. Dieses Anbieterverzeichnis - in Form der Produkte memo-media.de und Handbuch memo-media - erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Daten über den jeweiligen Redaktionsschluss hinaus. Änderungen der Auflage und des äußeren oder redaktionellen Erscheinungsbildes des Anbieterverzeichnis behält sich der Verlag vor.

3. Gegenstand der Nutzung ist die Überlassung des Branchenhandbuchs memo-media (Druck-Erzeugnis) oder / und die Nutzung des Internetverzeichnisses memo-media.de. Die auch ansatzweise Vervielfältigung von Daten und ihre Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken und insbesondere zur gewerblichen Adressverwertung oder zur Vorbereitung und Herstellung elektronischen oder gedruckten Verzeichnissen ist ausdrücklich untersagt, soweit nicht die Vervielfältigung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zwingend notwendig ist.

 

§3 Aufträge und Abwicklung

1. Für den Kunden ist der Auftrag - im folgenden die Bestellung des Druckerzeugnis, Abonnement des Internet-Accounts oder Schaltung von Anzeigen - mit dem Eingang des Auftrages bei dem Verlag verbindlich und unwiderruflich, wenn nicht dem Verlag vor oder mit dem Eingang des Auftrages ein Widerruf zugeht. Der Auftrag wird für den Verlag erst durch schriftliche Bestätigung an den Kunden rechtsverbindlich. Der Verlag behält sich vor, Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich und wird nicht zugesichert.

2. Nach Abschluss des Vertrages ist der Verlag berechtigt, von dem Vertrag ohne Verpflichtung zu Schaden- und Aufwendungsersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Person des Kunden eintritt, der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit bei Vertragsschluss gemacht hat, der Kunde nicht kreditwürdig ist und die Durchsetzung der Leistung des Verlages gefährdet ist oder eine Zwangsvollstreckung gegen den Kunden durchgeführt wird und die Durchsetzung der Leistung des Verlages gefährdet ist.

3. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von reprofähigen Vorlagen auf Film, digitalem Datenträger oder Online – im folgenden Anzeigenunterlagen genannt - an den Verlag zum jeweiligen Anzeigenschluss ist der Kunde verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Anzeigenunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Liefert der Kunde die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zum jeweiligen Anzeigenschluss, so wird der von ihm bestellte Anzeigenraum mit den entsprechenden Mindestangaben versehen und vom Verlag gestaltet; seine Zahlungspflicht bleibt im vertraglichen Umfang bestehen.

4. Der Abdruck eines redaktionellen (kostenfreien) Adresseintrages unter einem Stichwort ist eine freiwillige Leistung des Verlages, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

5. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität bzw. Abbildungsqualität für Internet im Rahmen der durch die Anzeigenunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Abweichungen im Farbton behält sich der Verlag vor, soweit diese in den technischen Besonderheiten des Mediums typischerweise begründet sind, in denen der Auftrag des Kunden veröffentlicht wird.

6. Gewünschte Textänderungen, Korrekturen oder korrigierte Korrekturabzüge müssen vom Kunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail dem Verlag übermittelt werden. Bei telefonisch durchgegebenen Änderungen trägt der Kunde das Risiko eines Übermittlungsfehlers. Gibt der Kunde den Korrekturabzug nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet vom Datum der Versendung an den Kunden durch den Verlag zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt, wenn der Verlag den Kunden auf diese Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen hat.

7. Für die Wiedergabe von Anzeigen / Einträgen gilt die regionale Sortierung der Anbieter nach PLZ – innerhalb dieser gilt die alphabethische Ordnung -, soweit nicht umbruchtechnische Gründe dem entgegenstehen. Ist die aufgegebene Anzeige / Eintrag oder Text auf dem bestellten Raum nicht unterzubringen und gibt der Kunde nach einem Hinweis durch den Verlag nicht innerhalb von 14 Tagen eine Änderung in Auftrag, so ist der Verlag berechtigt, den in Anspruch genommenen Raum (tatsächliche Abdruckhöhe) dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der Verlag den Kunden auf diese Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen hat. Mehrspaltige Anzeigen können in der Print-Ausgabe nur in Stichwortnähe der betreffenden Gruppe/Rubrik bzw. aus umbruchtechnischen Gründen auf der Seite davor oder danach platziert werden.

8. Die Kosten für die Gestaltung von Anzeigen – bei der Anlieferung reprofähiger Unterlagen durch den Kunden - sind entsprechend den Angaben in der jeweils aktuellen Anzeigenpreisliste zu entrichten. Darüber hinaus hat der Kunde alle Kosten für durch ihn veranlaßte gewünschte nachträgliche oder erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen zu tragen.

9. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ist gleichwohl die in Auftrag gegebene Anzeige ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert, so hat der Kunde Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeldes für diese Anzeige. Alle weitergehenden Ansprüche - z.B. auf Neudruck oder auf Einfügen bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen – sind grundsätzlich ausgeschlossen. Werden mehrere Anzeigen bestellt und entstehen Fehler bei einer Anzeige, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Anzeige, die korrekt ausgeführt ist, zu verweigern, soweit er Kaufmann ist. Beanstandungen für offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen der Druckschrift unmittelbar dem Verlag gegenüber erhoben werden.

10. Das Druckerzeugnis memo-media erscheint jeweils im vierten Quartal des Kalenderjahres. Eine Überschreitung des Termins um vier Wochen behält sich der Verlag ausdrücklich vor. Weiterhin behält sich der Verlag vor, entsprechend seiner Kalkulation den Erscheinungszeitpunkt neu festzusetzen. Sollte das Auftragsvolumen das vom Verlag gesetzte Minimum von 125.000 € nicht überschreiten, behält sich der Verlag ein Nichterscheinen der Druckschrift vor. Tritt der Fall ein, wird der Kunde benachrichtigt, eingegangene Druckunterlagen zurückgesandt und bereits bezahlte Rechnungen zurückerstattet. Der Verlag übernimmt in diesem Fall keine Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung auf Schadensersatz.

11. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn dem Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder sich die leichte Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht. Höhere Gewalt, Aufruhr und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Weitere Rechte des Verlages bleiben unberührt.

12. Anzeigenunterlagen werden nur auf besonderen Wunsch an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Publikation bzw. Veröffentlichung im Internet.

13. Der Versand des Verzeichnisses oder die Rücksendung von Anzeigenunterlagen erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn der Verlag den Transport selbst vornimmt, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust des Liefergegenstandes beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages.

 

§3a Ergänzender Zusatz Internet

1. Die Laufzeit des Schnupper-Abos für den Zugang auf die Internet-Datenbank memo-media.de beträgt drei Monate ab Freischaltung eines Nutzernamens und Passwortes für den Nutzer/Abonnenten durch den Verlag. Geht bis zwei Wochen vor Laufzeit-Ende keine Kündigung per E-Mail beim Verlag ein, verlängert sich das Schnupper-Abo stillschweigend zu einem Standard-Jahresabo. Dieses schließt die Lieferung des aktuellen Handbuches memo-media ein. Das Jahresabo kann frühestens nach 12 Monaten Laufzeit, dann mit der Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende per Fax oder E-Mail gekündigt werden.

2. Die Freischaltung der Anzeigen (Internet) erfolgt zwei Wochen nach Auftragserteilung. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt als Beginn der Laufzeit. Verschiebungen der Einschaltung aus technischen oder anderen Ursachen um 14 Tage behält sich der Verlag vor. Die Mindestschaltdauer beträgt 1 Jahr.

3. Zu jeder Zeit sind Änderungen des Textes im Adresseintrag, der Kundenprofilseite(n), in der Anzeige oder sonstigen Produkten möglich. Diese Änderungen sind kostenpflichtig, soweit sie nicht unter den im Preis eingeschlossenen Support fallen (Adressänderung, Motivwechsel / Bilderaustausch oder Textergänzung aufgrund Angebotserweiterung - soweit der im Auftrag bestellte Anzeigenraum nicht überschritten wird). Für die Kosten der Änderung gelten die jeweiligen Preislisten. Die Freischaltung der Änderungen erfolgt wöchentlich.

4. Durch höhere Gewalt, Aufruhr und unverschuldete Betriebsstörungen, z.B. Serverausfall, begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz bleibt ausgeschlossen.

§4 Gewährleistung und Haftung

1. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Produkten - im einzelnen Handbuch memo-media, memo-media.de - veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit, deren Schicklichkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den auf der jeweiligen Internetseite veröffentlichten Inhalten. Der Verlag haftet in keiner Weise für Unterlassung oder eventuell auftretende Irrtümer auf seiner Website. Der Verlag kann generell nicht für Schäden, die aus der Benutzung der Verzeichnisse entstehen könnten, haftbar gemacht werden, seien es Fälle von indirekten, zufälligen oder Folgeschäden - oder finanzielle Nachteile, wie Einkommensverluste, Profiteinbußen oder Nutzwertverluste, die durch die Verwendung von memo-media-Produkten entstehen oder darauf Bezug nehmen, noch Schäden aus Verträgen, durch Fahrlässigkeit, Unrecht, Statuten, Billigkeitsrecht, vor Gericht oder andernorts. Die weiteren Verantwortlichkeiten regelt § 5 des TDG, Artikel 1 vom 13. Juni 1997.

§5 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage nach Auftragserteilung. Alle Zahlungen sind nur an den Verlag zu richten. Der Verlag ist berechtigt, für jede ergangene Mahnung Unkosten in Höhe von 6,- € zu erheben.

Die Anmeldung bei memo-media.de erfolgt kostenlos. Werden Angebote der Sonderkonditionen nutzen, ensteht ein Vertrag mit den jeweiligen Anbietern. memo-media kann nicht für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages zur Veranstwortung gezogen werden.